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Die Wegweiser im Wirtschaftsstrafrecht

Was wir machen

Wir
verteidigen
Im Wirtschaftsstrafrecht immer einen Schritt voraus: Wir haben nicht nur einen einzigartigen Erfahrungsschatz, sondern auch einen einzigartigen Antrieb – wegweisend für unsere Mandanten und die gesamte Branche zu sein. Von der Verteidigung von Unternehmern und Unternehmen, bis zur Compliance-Beratung bieten wir Ihnen als 360°-Berater Rundum-Sicherheit. Wir
beraten
Unser Team stammt aus Wirtschaft, Justiz und Wissenschaft und kennt so alle Perspektiven auf das Wirtschaftsstrafrecht. Unsere respektierten Rechtsanwälte und Berater sprechen mit der Justiz und den Behörden auf Augenhöhe. So weisen wir unseren Mandanten den für sie besten Weg. Zu unseren 360° Leistungen

Wer wir sind

Was wir für Sie tun können

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Unsere Anwälte werden regelmäßig in Rankings und Fachzeitschriften empfohlen.

Was gibt es neues

Aktuelles     Die Meldung eines Datenschutzverstoßes Die Meldung eines Datenschutzverstoßes – warum sie gut vorbereitet sein muss.
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Voraussetzungen zur Erhebung von IP-Adressen Über IP-Adressen kann man die Identität von Nutzenden bzw. deren Anschlüsse oder Geräte verfolgen. Wer hat sich welche Website angeguckt?
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Tsambikakis Interview: „Kluge Köpfe im Strafrecht“ Prof. Dr. Tsambikakis wird in der 14. Ausgabe „Kluge Köpfe im Strafrecht“ interviewt.
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Aufklärungspflichten bei Operationserweiterung Aufklärungsmängel, bspw. über möglicherweise notwendige Operationserweiterungen, können den Vorwurf einer Körperverletzung begründen.
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Handelsblatt „Beste Anwälte / Best Lawyers“ 2024 Das Handelsblatt hat gemeinsam mit Best Lawyers zum 16. Mal die besten Anwältinnen und Anwälte Deutschlands ausgezeichnet.
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brand eins Auszeichnung Wirtschaftsstrafrecht & Compliance Das Wirtschaftsmagazin brand eins hat Tsambikakis & Partner im Ranking der besten Wirtschaftskanzleien im Wirtschaftsstrafrecht ausgezeichnet.
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Anlasslose Speicherung von IP-Adressen ist zulässig Der EuGH hat am 30.04.2024 über die Anforderung an die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen entschieden.
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Fälschung digitaler Impfzertifikate Nicht nur Ärzte und Apotheker können sich wegen der Fälschung digitaler Impfzertifikate strafbar machen, sondern jedermann - so jüngst der BGH.
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Sorgenkind Sterbehilfe Sterbehilfe ist weiterhin gesetzlich nicht geregelt. Die Brisanz führt die Verurteilung eines Arztes durch das LG Berlin I vor Augen.
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LkSG-Beschwerdeverfahren häufig noch nicht umgesetzt Die unterlassene oder unzureichende Umsetzung der Anforderungen des Lieferkettengesetzes kann u.a. zu sehr empfindlichen Bußgeldern führen.
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Katarakt-OPs als gefährliche Körperverletzung Ärztliche Instrumente können gefährliche Werkzeuge i.S.d. § 224 StGB darstellen. Darüber, wann dies der Fall ist, besteht keine Einigkeit.
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Ärztinnen und Ärzte als Zeugen im Strafverfahren Für Ärztinnen und Ärzte ist Vorsicht geboten, wenn sie als Zeugen geladen werden.
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