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IT-Strafrecht

IT-Strafrecht

  
   

Was ist IT-Strafrecht

Das IT-Strafrecht lässt sich mit dem Cybercrime, den IT-Ermittlungsmaßnahmen und der IT-Compliance in drei Bereiche unterteilen, die in der Praxis zahlreiche Berührungspunkte aufweisen.

CYBERCRIME

Cybercrime ist ein Sammelbegriff für alle Delikte, die mittels Informationstechnologie (IT) begangen werden. Es handelt sich damit um eine Querschnittsmaterie durch das gesamte (Wirtschafts-) Strafrecht. Die Stoßrichtung der hierunter zu fassenden Straftaten ist unterschiedlich: So können informationstechnische Systeme selbst zum Ziel von Straftaten werden, z. B. beim Ausspähen von Daten gem. § 202a StGB durch Hackerangriffe. Der Einsatz von Informationstechnologie kann aber auch ein bloßes Mittel zur Tatbegehung sein, z.B. beim Betrug gem. § 263 StGB durch Phishing-Mails.

Bei der Verteidigung von Beschuldigten geht es vorrangig um die Vorwürfe des Ausspähens von Daten, des Verrats von Geschäftsgeheimnissen, des (Computer-)Betrugs und der Geldwäsche. Technisch neue Sachverhalte sind dabei rechtlich oftmals noch nicht vollständig erfasst. Wir erkennen und nutzen das sich hieraus ergebende Potenzial optimal für die Verteidigung.

IT-ERMITTLUNGSMAßNAHMEN

Neben dem Bereich des Cybercrimes umfasst das IT-Strafrecht auch die Erhebung von digitalen Beweismitteln im Strafverfahren. An allen Standorten unserer Kanzlei stehen Ihnen erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Verfügung, die im Falle einer Durchsuchung, Durchsicht und Sicherstellung von Daten oder bei Herausgabeverlangen unmittelbar beistehen können, um die Weichen für das weitere Verfahren richtig zu stellen.

Verschlüsselungs- und Anonymisierungstechniken sind zwar für die Ermittlungsbehörden enorme Herausforderungen. Spezialzuständigkeiten bei Polizei und Staatsanwaltschaft sowie die kontinuierliche Ausweitung von Ermittlungsbefugnissen ermöglichen den Strafverfolgungsorganen jedoch weitreichenden Zugriff auch auf besonders geschützte Daten. Wir kennen die sich verschiebenden Grenzen des technisch Möglichen sowie des rechtlich Zulässigen und verstehen es, die Interessen unserer Mandanten in diesem Spannungsfeld bestmöglich zu vertreten.

IT-COMPLIANCE

Zudem prüfen wir für Unternehmen, ob ihre auf Informationstechnologie basierenden Geschäftsmodelle strafrechtliche Risiken bergen und wie diese gegebenenfalls minimiert bzw. ausgeschlossen werden können. Zu diesem Zweck erstellen wir bei Bedarf auch Rechtsgutachten.

Wir beraten Unternehmen als Geschädigte von Hackerangriffen, welche besonders häufig in Form einer DDoS-Attacke, eines Ransomware-Angriffs oder eines CEO-Fraud auftreten. Greifen Personen von außen – oder auch von innen – auf Unternehmensdaten zu, ist schnelles Handeln gefragt. Wir arbeiten mit IT-Forensik-Unternehmen verschiedener Größe zusammen, um im Notfall die passende Unterstützung zu vermitteln. Wir können sowohl das Krisenmanagement unterstützen als auch die Kommunikation mit den Strafverfolgungs- wie auch IT-Sicherheits- und Datenschutzbehörden übernehmen. Im Nachgang eines Cybervorfalls beraten wir, welche IT-Compliance-Maßnahmen für das betroffene Unternehmen sinnvoll sein können.

Schließlich beraten wir Unternehmen dabei, technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz zu implementieren. Kommt es zu datenschutzrechtlichen Verstößen, übernehmen wir die Vertretung gegenüber den Aufsichtsbehörden.


Wer uns beauftragt

  • Geschäftsführer, Vorstände
  • Selbständige und Angestellte aus der IT-Branche
  • Compliance-Beauftragte
  • Opfer von Cybercrime

Ansprechpartner

 Diana Nadeborn Diana Nadeborn  Markus Ende Markus Ende Zu unserenUnsere 360°-Leistungen