

Was ist IT-Strafrecht
Das IT-Strafrecht bezieht sich auf Rechtsvorschriften, die Vergehen im Zusammenhang mit Informationstechnologie behandeln. Dazu zählen Delikte wie Ausspähen von Daten (sog. Hacking), Computerbetrug, Geschäftsgeheimnisverrat und Datenschutzverstöße. Es zielt darauf ab, Nutzer und Daten im digitalen Raum zu schützen.
Das IT-Strafrecht lässt sich mit dem Cybercrime, den IT-Ermittlungsmaßnahmen und der IT-Compliance in drei Bereiche unterteilen, die in der Praxis zahlreiche Berührungspunkte aufweisen.
Was bedeutet Cybercrime?
Cybercrime ist ein Sammelbegriff für alle Delikte, die mittels Informationstechnologie (IT) begangen werden. Es handelt sich damit um eine Querschnittsmaterie durch das gesamte (Wirtschafts-) Strafrecht. Die Stoßrichtung der hierunter zu fassenden Straftaten ist unterschiedlich: So können informationstechnische Systeme selbst zum Ziel von Straftaten werden, z. B. beim Ausspähen von Daten gem. § 202a StGB durch Hackerangriffe. Der Einsatz von Informationstechnologie kann aber auch ein bloßes Mittel zur Tatbegehung sein, z.B. beim Betrug gem. § 263 StGB durch Phishing-Mails.
Bei der Verteidigung von Beschuldigten geht es vorrangig um die Vorwürfe des Ausspähens von Daten, des Verrats von Geschäftsgeheimnissen, des (Computer-)Betrugs und der Geldwäsche. Technisch neue Sachverhalte sind dabei rechtlich oftmals noch nicht vollständig erfasst. Wir erkennen und nutzen das sich hieraus ergebende Potenzial optimal für die Verteidigung.
Typische IT-Ermittlungsmaßnahmen
Neben dem Bereich des Cybercrimes umfasst das IT-Strafrecht auch die Erhebung von digitalen Beweismitteln im Strafverfahren. An allen Standorten unserer Kanzlei stehen Ihnen erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Verfügung, die im Falle einer Durchsuchung, Durchsicht und Sicherstellung von Daten oder bei Herausgabeverlangen unmittelbar beistehen können, um die Weichen für das weitere Verfahren richtig zu stellen.
Verschlüsselungs- und Anonymisierungstechniken sind zwar für die Ermittlungsbehörden enorme Herausforderungen. Spezialzuständigkeiten bei Polizei und Staatsanwaltschaft sowie die kontinuierliche Ausweitung von Ermittlungsbefugnissen ermöglichen den Strafverfolgungsorganen jedoch weitreichenden Zugriff auch auf besonders geschützte Daten. Wir kennen die sich verschiebenden Grenzen des technisch Möglichen sowie des rechtlich Zulässigen und verstehen es, die Interessen unserer Mandanten in diesem Spannungsfeld bestmöglich zu vertreten.
Wir sichern Ihr Unternehmen durch IT-Compliance ab
Zudem prüfen wir für Unternehmen, ob ihre auf Informationstechnologie basierenden Geschäftsmodelle strafrechtliche Risiken bergen und wie diese gegebenenfalls minimiert bzw. ausgeschlossen werden können. Zu diesem Zweck erstellen wir bei Bedarf auch Rechtsgutachten.
Wir beraten Unternehmen als Geschädigte von Hackerangriffen, welche besonders häufig in Form einer DDoS-Attacke, eines Ransomware-Angriffs oder eines CEO-Fraud auftreten. Greifen Personen von außen – oder auch von innen – auf Unternehmensdaten zu, ist schnelles Handeln gefragt. Wir arbeiten mit IT-Forensik-Unternehmen verschiedener Größe zusammen, um im Notfall die passende Unterstützung zu vermitteln. Wir können sowohl das Krisenmanagement unterstützen als auch die Kommunikation mit den Strafverfolgungs- wie auch IT-Sicherheits- und Datenschutzbehörden übernehmen. Im Nachgang eines Cybervorfalls beraten wir, welche IT-Compliance-Maßnahmen für das betroffene Unternehmen sinnvoll sein können.
Schließlich beraten wir Unternehmen dabei, technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz zu implementieren. Kommt es zu datenschutzrechtlichen Verstößen, übernehmen wir die Vertretung gegenüber den Aufsichtsbehörden.
Wer uns beauftragt
- Geschäftsführer, Vorstände
- Selbständige und Angestellte aus der IT-Branche
- Compliance-Beauftragte
- Opfer von Cybercrime
Warum sind wir die Richtigen?
Spezialisierung und Erfahrung
Als Fachanwälte für Strafrecht haben wir einen besonderen Schwerpunkt im Cybercrime. Unsere fundierte Expertise im IT-Strafrecht sichert unseren Mandanten eine gezielte und sachkundige Beratung sowie Verteidigung. Unser Know-how erstreckt sich von allgemeinen strafprozessualen Fragestellungen bis hin zu spezifischen IT-Straftaten.
Erfolgsbilanz
Wir verfügen über eine nachweisbare Erfolgsbilanz in der Vertretung von Mandanten bei komplexen Fällen. Unsere Rechtsanwälte haben im Strafprozess häufig entscheidende Wendungen herbeigeführt und zum Schutz unserer Mandanten beigetragen.
Persönlicher Einsatz
Jeder Fall ist für uns einzigartig und unser persönlicher Einsatz spiegelt das wider. Wir stehen unseren Mandanten mit Engagement zur Seite, führen gründliche Analysen durch und erarbeiten individuelle Verteidigungsstrategien.
Vertrauenswürdige Partner
Das Vertrauen unserer Mandanten ist uns wichtig. Als vertrauenswürdige Partner stellen wir sicher, dass jeder Schritt im Verfahren transparent und verständlich kommuniziert wird.
Häufig gestellte Fragen
Was passiert bei einer Ersteinschätzung?
Bei der Ersteinschätzung analysieren wir Ihren Fall kurz und geben eine erste rechtliche Bewertung ab. Sie erhalten einen Überblick über mögliche rechtliche Schritte, Erfolgschancen und das weitere Vorgehen.
Was kostet mich die Beratung?
Die Kosten der Beratung hängen vom Umfang und der Komplexität des Falles ab. Wir bieten transparente Preismodelle an und informieren Sie im Voraus über alle anfallenden Kosten, um Überraschungen zu vermeiden.
Wann bekomme ich eine Rückmeldung zu meiner Anfrage?
Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage. Unser Ziel ist es, Ihnen schnell und effizient zur Seite zu stehen.
Wie ist der Prozess der Zusammenarbeit?
Der Prozess beginnt mit Ihrer Anfrage, gefolgt von einer Ersteinschätzung und Beratung. Nach Mandatierung entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall, vertreten Sie rechtlich und halten Sie über jeden Schritt informiert.
Erstkontakt und Beratung
Beim ersten Gespräch stehen Sie und Ihr Anliegen im Mittelpunkt. Wir nehmen uns die notwendige Zeit, um Ihr Anliegen zu verstehen und eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation vorzunehmen. Dieser Schritt ist fundamental, um sicherzustellen, dass wir alle relevanten Informationen besitzen, um Sie optimal zu beraten.
Analyse und Strategieentwicklung
Basierend auf dem Erstgespräch analysieren wir den Fall detailliert und erarbeiten eine maßgeschneiderte Strategie. Unsere Erfahrung im IT-Strafrecht ermöglicht es uns, alle relevanten Faktoren zu berücksichtigen.
Vertretung und Durchsetzung
Im letzten Schritt vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck und Engagement im Ermittlungsverfahren und vor Gericht. Unsere Rechtsanwälte übernehmen die Kommunikation mit den Behörden und sorgen für eine professionelle Vertretung in der Hauptverhandlung.
Wann benötige ich einen Anwalt für IT-Strafrecht?
Wenn Sie beschuldigt werden, ein IT-bezogenes Delikt begangen zu haben, oder Opfer von Cyberkriminalität geworden sind, benötigen Sie einen spezialisierten Anwalt. Dies umfasst Fälle wie unbefugten Zugang zu Daten oder Systemen und unberechtigte Verarbeitung personenbezogener Daten.
Was sollte ich tun, wenn mein Unternehmen Opfer von Cyberkriminalität geworden ist?
Wenn Ihr Unternehmen Opfer von Cyberkriminalität geworden ist, sollten Sie umgehend Beweise sichern, um später Anzeige bei der Zentralen Ansprechstelle für Cybercrime erstatten zu können. Zudem ist es ratsam, einen auf IT-Strafrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren, der Sie über Ihre Rechte aufklärt und beim Vorgehen gegen die Täter unterstützt.
Wie kann ich mich gegen Vorwürfe im Bereich Cyberkriminalität verteidigen?
Die Verteidigung gegen Vorwürfe im Bereich Cyberkriminalität erfordert technisches und rechtliches Know-how. Ein spezialisierter Anwalt kann Beweise bewerten, eine Verteidigungsstrategie entwickeln, die auf den spezifischen Umständen Ihres Falls basiert, und mit den zuständigen Behörden auf Augenhöhe kommunizieren.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das IT-Strafrecht?
Die Strafen für Verstöße gegen das IT-Strafrecht variieren je nach Schwere des Delikts und können von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen reichen. In schweren Fällen, wie beispielsweise schwerem Computerbetrug oder Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet, können langjährige Haftstrafen verhängt werden.
Wie kann ich meine Firma vor Verstößen gegen das IT-Strafrecht schützen?
Um Ihre Firma zu schützen, sollten Sie sicherstellen, dass alle Mitarbeiter über die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert sind und regelmäßige Schulungen zum Thema Datenschutz und IT-Sicherheit stattfinden. Zudem ist es ratsam, die IT-Infrastruktur durch technische und organisatorische Maßnahmen zu schützen und rechtliche Beratung einzuholen.