360° Leistungen
Rundum abgesichertBeratung bis Verteidigung | Was wir machen
Von der Beratung bis zur Verteidigung: wir sind Spezialisten im Wirtschaftsstrafrecht. Unsere Rechtsanwälte und Berater kennen Ihre Branche und führen Sie zu einer lebensnahen und praktikablen Lösung.Zu unseren Rechtsgebieten
verteidigen Strafverteidigung
Der Vorwurf, eine Straftat begangen zu haben, belastet und schadet. Ob Vorladung, Durchsuchung, Verhaftung oder Gerichtsverhandlung: Wir verteidigen Sie in jedem Verfahrensstadium, vor jeder Behörde, vor jedem Gericht. Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, sprechen Sie immer erst mit einem Strafverteidiger und lassen sich beraten. Falsche Entscheidungen oder schlicht unerfahrenes Verhalten führen zu vermeidbaren Konsequenzen. Einen Rechtsanwalt hinzuziehen, ist kein Schuldeingeständnis, sondern ein Nachweis Ihrer professionellen Lebensführung: Sie nehmen die Beschuldigung ernst und lassen sich deshalb von einer spezialisierten Kanzlei beraten. Das ist nicht nur Ihr gutes Recht. Es ist auch klug.
Wir blicken über den Horizont des Strafverfahrens hinaus. Ein Strafverfahren kann Ihrem Berufsleben und Ihrem Privatleben schaden. Unsere Verteidigungsarbeit schützt deshalb beides.
RechtsgutachtenUnsere Beratung zeichnet sich durch eine gleichermaßen praxisbezogene wie wissenschaftlich fundierte Arbeit aus. In manchen Situationen kann es angezeigt sein, die Rechtsrisiken von Transaktionen oder anderen Entscheidungen durch Gutachten vorab prüfen zu lassen. Ebenso kann es sich in laufenden Strafverfahren anbieten, die eigene Rechtsauffassung in einem wissenschaftlichen Rechtsgutachten auf den Punkt zu bringen. Unsere Berater, darunter drei als Of Counsel tätige Universitätsprofessoren, haben zudem besondere Expertise in der Politikberatung und erstellen Stellungnahmen zu geplanten Gesetzesänderungen und prüfen diese insbesondere auf die Einhaltung unions- und strafverfassungsrechtlicher Vorgaben.
DurchsuchungenDurchsuchungen gehören zum Alltag von Wirtschaftsstrafverfahren. Für die betroffenen Personen und Unternehmen sind sie nicht nur unangenehm – in den meisten Fällen sind sie sogar rufschädigend. Wir stellen für Sie sicher, dass alle Ihre Rechte gewahrt werden. Gegen unzulässige Maßnahmen schreiten wir sofort ein, illegale Beweisgewinnung lassen wir nicht zu. Unsere Tsambikakis App bietet Ihnen jederzeit auch mobile Services und Informationen zum Thema Durchsuchungen.
Krisenmanagement und -kommunikationKrisen können sich zu existenzgefährdenden Belastungsproben für Unternehmen entwickeln. Der Ausweg aus der Krise gelingt besser, wenn die Beratung aus einer Hand gesteuert wird. Ein umfassendes Krisenmanagement bedeutet schnelle Umsetzung mit hoher Schlagkraft. Wir helfen Ihnen, auch in der Krise, aktiv und handlungsfähig zu bleiben. Unser Krisenmanagement bündelt rechtliche Beratung, Vertretung gegenüber Behörden und Institutionen, umfassende Ermittlung und rechtliche Aufarbeitung von Sachverhalten. Wir unterstützen Sie mit allen Instrumenten professioneller Kommunikation nach innen und nach außen. Einen wesentlichen Baustein bildet dabei der Umgang mit presserechtlichen Fragestellungen. Wir stehen hierbei an ihrer Seite unabhängig davon, ob es sich um vorbeugende Pressearbeit, Unterstützung bei aktuellen Anfragen von Medien oder um Abwehr von nachteiligen Medienveröffentlichungen handelt. Im nachgelagerten Krisenmanagement verfolgen wir konsequent Ihre Ansprüche gegenüber Versicherern und Dritten, um den wirtschaftlichen Schaden der Krise zu begrenzen.
ZeugenbeistandJeder Bürger ist verpflichtet, als Zeuge in einem Strafverfahren die Wahrheit zu sagen. Falschaussagen eines Zeugen werden streng bestraft, aber der Zeuge muss nicht alle Fragen beantworten. Er braucht sich selbst nicht der Gefahr einer Strafverfolgung auszusetzen. In vielen Fällen empfiehlt es sich daher, als Zeuge die Unterstützung eines Anwalts als Zeugenbeistand zu suchen. Das Beisein eines Beistands wirkt positiv und sichert eine ordnungsgemäße und faire Befragung. Der Beistand darf bei unzulässigen Fragen intervenieren, er kann selbst ergänzende Fragen initiieren. Der Zeugenbeistand unterstützt und schützt also den Zeugen und hilft dadurch auch mit, die objektive Wahrheit zu finden.
beraten Compliance Managementsysteme
Wir überprüfen Ihre Compliance umfassend oder zu einzelnen Themen. Dabei können Sie wählen, ob Sie eine breit angelegte Prüfung oder aber einen Compliance-EasyCheck bevorzugen. Unser Compliance Management System bündelt vorhandene Kapazitäten und vermeidet Doppelstrukturen. Auf Wunsch coachen wir Ihren Compliance-Beauftragten, damit das CMS von Anfang an volle Wirkung entfaltet. Vorhandene CMS prüfen wir auf deren Wirksamkeit und erarbeiten bei Bedarf passgenaue Ergänzungen. Im Bedarfsfall führen wir Internal Investigations in Ihrem Unternehmen durch und ermitteln, ob und wo es zu Rechtsverstößen gekommen ist. Im nächsten Schritt helfen wir, die richtigen Maßnahmen aufzusetzen, damit die Wiederholung von Fehlern ausgeschlossen wird. Aus der Erfahrung zahlreicher erfolgreich umgesetzter Compliance-Projekte zeigen wir Ihnen die für Sie beste Lösung.
ManagerhaftungManager treffen jeden Tag Entscheidungen. Sie müssen mit dem Risiko leben, dass sie ggf. für Schäden haften, die dem Unternehmen durch ihr Fehlverhalten entstanden sind. Besonders kritisch wird es mit der Haftung, wenn es zu Straftaten im oder aus dem Unternehmen heraus gekommen ist und eine Sorgfaltspflicht oder Kontrollpflicht der Leitung verletzt worden sein könnte. Hier schließt sich der Kreis zu den Compliance-Pflichten für das Management. Wichtig ist, dass die Vertretung von risikobelasteten Vorständen und Geschäftsführern frühzeitig beginnt, möglichst schon vor oder spätestens während laufender Ermittlungsverfahren. Wir hören Ihnen zu und finden gemeinsam Compliance-Lösungen individuell für Ihr Geschäftsmodell.
Externer Compliance-BeauftragterFür ein effektives Compliance-Management fehlen anfangs häufig Mitarbeiter, die die Compliance-Aufgabe übernehmen können. Wir stellen Ihnen einen externen Compliance-Beauftragten, der eine funktionierende Compliance-Struktur aufbaut. Dies verschafft Ihnen Zeit, in der Sie einen Compliance-Beauftragten suchen oder qualifizieren. Wenn Sie die richtige Person gefunden haben, übergibt unser externer Compliance-Beauftragter seine Geschäfte. Mit unserem externen Compliance-Beauftragten erhalten Sie vom ersten Tag an eine arbeitsfähige Compliance-Organisation, die später von Ihren eigenen Mitarbeitern übernommen wird.
OmbudspersonEine externe Ombudsperson ist der erste Ansprechpartner für Hinweisgeber aus dem Kreis Ihrer Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner. Die externe Ombudsperson nimmt Hinweise auf, stellt Rückfragen an Hinweisgeber und prüft die Hinweise rechtlich. Bei begründeten Hinweisen unterrichtet sie unverzüglich die Geschäftsleitung und schlägt Maßnahmen vor. Bei unbegründeten Hinweisen erläutert sie dies den Hinweisgebern. Unsere externe Ombudsperson stellt sicher, dass Sie frühzeitig von Rechtsverstößen erfahren und handeln können. Den Hinweisgebern verschaffen Sie die Möglichkeit eines direkten Kontakts. Das kann davor bewahren, dass wichtige Themen zuerst in der Öffentlichkeit oder in sozialen Medien diskutiert werden. Unsere qualifizierten Compliance-Experten sind genau die Richtigen, um diese Hinweise kompetent zu bewerten und für Ihre Entscheidungen aufzuarbeiten.
Interne ErmittlungenWirtschaftskriminalität verursacht signifikante Schäden; allein in Deutschland werden sie auf mehrere Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Geschäftsleiter und Aufsichtsgremien betroffener Unternehmen werden rechtlich zunehmend in die Pflicht genommen, Sachverhalte aufzuklären, Ansprüche zu verfolgen und ggf. mit Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren. Möglichst früh nach Bekanntwerden eines Verstoßes müssen zugrundeliegende Sachverhalte gerichtsverwertbar aufgeklärt und relevante Beweismittel aufgefunden und gesichert werden. Hierbei stellt sich eine Vielzahl von ineinandergreifenden Rechtsfragen, etwa zum Straf- und Zivilprozessrecht, zum Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Datenschutzrecht und demnächst zum Verbandssanktionenrecht, welches interne Ermittlungen ausdrücklich vorsieht und diese näher regelt. Daneben bedarf es klarer Prozesse, um die internen Ermittlungen gleichermaßen reibungslos wie rechtssicher durchzuführen, und die hieraus gewonnenen Erkenntnisse gezielt umzusetzen. Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise bei rechtskonformen und zielgerichteten internen Ermittlungen.
Schulungen & VorträgeWir schulen Sie und Ihre Mitarbeiter in all unseren Fachgebieten. Wie wir schulen, bestimmen Sie: Klassischer Vortrag mit einer erläuternden Präsentation, Workshop, Webinar etc. Wir verstehen es, uns auf das für Ihre tägliche Arbeit Wesentliche zu beschränken, denn nur so können wichtige Informationen leicht erfasst und auch in Erinnerung behalten werden.
Produkte Tsambikakis App
Die Tsambikakis App bietet Ihnen eine Rundumversorgung in allen Notfällen: So sind Sie bei Durchsuchungen, Verhaftungen und sonstigen Krisen rund um die Uhr sicher beraten. Die mobile Applikation informiert Sie umfassend über die korrekten Verhaltensweisen und beantwortet Ihre dringendsten Fragen. Im Notfall nutzen Sie einfach die Notfallfunktion unserer App und werden sofort mit einem kompetenten Ansprechpartner verbunden. Des Weiteren können Sie die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unserer Standorte bequem über die App für ein Beratungsgespräch kontaktieren. So sind Sie in jeder Ausnahmesituation bestens aufgestellt.
Die Tsambikakis App kann kostenfrei fürs iPhone und für Android-Geräte im App-Store heruntergeladen werden.
Compliance EasyCheckAls Führungskraft im Krankenhaus stehen Sie in der ersten Reihe der Verantwortung für compliancerelevante Sachverhalte. Ihnen ist bewusst, welchen Stellenwert ordnungsgemäße Leistungserbringung inklusive korrekter Leistungsabrechnung und reibungslos laufende Prozesse haben. Treten hierbei Fehler auf, sind die Folgen komplex und weitreichend, von finanziellen Risiken, bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung. Um diese nicht unerheblichen Folgen zu vermeiden, ist eine schnelle und verlässliche Übersicht der Compliance-Risiken notwendig. Mit unserem EasyCheck verschaffen wir Ihnen an nur einem Tag einen einfach verständlichen Überblick über die elementaren Risiken und erläutern Ihnen die Ergebnisse direkt vor Ort. Wir machen aus einer Ungewissheit eine klare Risikoeinschätzung, nach der Sie handeln können.
Der EasyCheck durchleuchtet Ihre elementaren Compliance-Risiken zu Compliance-Strukturen, Korruptionsrisiken, medizinischer Leistungserbringung und -abrechnung oder Personalwesen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Informationsgespräch.
HelpdeskThemenbezogenen Helpdesks für Ihr Unternehmen: Dorthin können sich Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden, wenn sie zügig Antworten auf Fragen zu einem bestimmten Thema benötigen. Dabei kann es sich z.B. um einen Compliance-Helpdesk handeln oder aber um einen Helpdesk zu Fragen der Arzthaftung, der Geldwäscheprävention usw. Auch einen Helpdesk zu aktuellen Rechtsfragen (wie bspw. zur Corona-Krise) richten wir gerne ein. Durch unseren Helpdesk erhalten Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kompetent die nötige Unterstützung - Sie werden entlastet und an aufkommenden Fragen erkennen Sie sofort, wo möglicherweise Prozesse oder Abläufe verbessert werden sollten.
Hinweisgeber-SystemSeit dem 2.7.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz bereits für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern in Kraft. Das Gesetz verpflichtet die Unternehmen, eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben, die Hinweise von Mitarbeitern über Straftaten, zahlreiche Ordnungswidrigkeiten sowie gegen diverse sonstige Verstöße auf Bundes- und Länderebene entgegennehmen. Der Katalog meldefähiger Verstöße ist umfangreich. Nun tritt am 17.12.2023 die zweite Stufe des Hinweisgeberschutzgesetzes in Kraft: Dann müssen auch kleinere Unternehmen von 50 bis 249 Mitarbeitern eine Meldestelle einrichten und betreiben. Und schon ab dem 1.12.2023 liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn verpflichtete Unternehmen keine Meldestelle eingerichtet haben und betreiben. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld bis zu 20.000 EUR geahndet werden.
Es ist die Zeit gekommen, um zu handeln! Die interne Meldestelle kann von den Unternehmen selbst mit eigenen Mitarbeitern betrieben werden oder auf einen externen Dienstleister ausgelagert werden. Betreibt man die Meldestelle mit eigenen Mitarbeitern ist zu beachten, dass Tochtergesellschaften in der Regel nicht mit erfasst werden können. Nur wenn alle Unternehmen einer Gruppe jeweils weniger als 250 Mitarbeiter haben, dürfen sie ihre Meldestellen zusammenfassen. In allen anderen Fällen müssen die Unternehmen eigene Meldestellen errichten. Das ist personalintensiv und zugleich mit erheblichem organisatorischen Aufwand verbunden. Hinzu kommt, dass es oftmals schwierig ist, geeignete Mitarbeiter zu finden, die diese Aufgabe zusätzlich übernehmen wollen.
Die Alternative ist die Auslagerung der internen Meldestelle auf einen externen Dienstleister. Dafür haben wir das Tsambikakis Hinweisgeber-System entwickelt, das wir bereits seit 2021 erfolgreich betreiben. Unsere Mandanten sind große wie kleinere Unternehmen, Wohlfahrtsverbände und oberste Bundesbehörden. Diese Merkmale machen das Tsambikakis Hinweisgeber-System erfolgreich:
- Wir betreiben ein eigenständiges Webportal, über das wir mit hinweisgebenden Personen auch anonym kommunizieren können.
- In die IT-Systeme unserer Mandanten wird keine Software implementiert. Daher sind Einrichtung und Betrieb des Tsambikakis Hinweisgeber-Systems mitbestimmungsfrei. Dadurch ist auch eine kurzfristige Einrichtung des Tsambikakis Hinweisgeber-Systems möglich.
- Wir bestellen uns in Konzernen und sonstigen Gruppen parallel für alle zugehörigen Gesellschaften. Das befreit die Unternehmen von der Pflicht, getrennte Meldestellen vorzuhalten.
- Wir dokumentieren alle Hinweise und den Umgang damit in unserer elektronischen Anwaltsakte. Sensible Informationen werden also außerhalb des Unternehmens gespeichert.
- Bei uns gibt es keine Vertragsbindung. Das Mandat zum Tsambikakis Hinweisgeber-Systeme kann jederzeit gekündigt werden.
Jeder Abfluss von Daten gefährdet ein Unternehmen. Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Bernstein Group bieten wir kommunikative und rechtliche Unterstützung für Unternehmen, um sie auf einen Cyberangriff, insbesondere durch Ransomware, vorzubereiten und in der Krise zu unterstützen. Wir implementieren passgenaue Notfallkonzepte, die eine schnelle Wiederherstellung des Betriebs und eine gelungene Krisenkommunikation nach innen und außen vorbereiten. Im Falle eines Cyberangriffs beraten wir betroffene Unternehmen im strafrechtlichen und aufsichtsbehördlichen Verfahren sowie im Umgang mit ihrer Versicherung. Das Zusammenspiel von juristischen und kommunikativen Experten macht uns zu Ihrem One-Stop-Shop.
LkSG-BeschwerdeverfahrenBereits seit dem 1.1.2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz Lieferkettengesetz oder LkSG) in vollem Umfang. Das bedeutet, dass nunmehr nicht nur Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern erfasst sind. Jetzt gilt eine weit niedrigere Grenze: Erfasst sind alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern. Dazu zählen auch ausländische Unternehmen, die im Inland eine Zweigniederlassung betreiben und im Inland mindestens 1.000 Arbeitnehmer beschäftigen.
Dabei wird nicht nur das einzelne Unternehmen betrachtet. Bei verbundenen Unternehmen sind die im Inland beschäftigten Arbeitnehmer sämtlicher konzernangehöriger Gesellschaften bei der Arbeitnehmerzahl der Obergesellschaft zu berücksichtigen. Leiharbeitnehmer sind zu berücksichtigen, wenn ihre Einsatzdauer mindestens 6 Monate beträgt. Durch diese weitreichenden Zurechnungsregeln werden auch zahlreiche größere Mittelständler vom Lieferkettengesetz erfasst. Besonders betroffen sind personalintensive Unternehmen, wie z.B. Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen.
Das Lieferkettengesetz legt den Unternehmen sehr weitreichende Pflichten auf mit dem Ziel, Verstöße in der Lieferkette gegen menschenrechtliche Risiken zu vermeiden. Menschenrechtliche Risiken sind z.B. Kinderarbeit, Diskriminierung wegen Geschlechts, Alters oder Religion, Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften, Sklaverei und Zwangsarbeit. Daneben erfasst das Gesetz umweltbezogene Risiken. Darunter fallen z.B. das Verbot zum Entzug der Lebensgrundlagen, Verbot der Herbeiführung von Umweltzerstörung oder der Einsatz verschiedener Chemikalien, insbesondere Quecksilber. Der Schutzbereich des LkSG ist also sehr weit.
Zentrales Erfordernis der LkSG-Anforderungen ist die Einrichtung und der Betrieb eines besonderen Beschwerdeverfahrens einschließlich einer zu erstellenden Verfahrensordnung. Das Beschwerdeverfahren muss es ermöglichen, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens oder eines Zulieferers entstanden sind. Damit die Beschwerdestelle auch für externe Dritten erreichbar ist, muss sie auf der Internetseite des Unternehmens bekannt gemacht werden. Unterbleiben Einrichtung und Betrieb des Beschwerdeverfahrens, droht ein Bußgeld bis zu 800.000 EUR. Wer bis jetzt noch nicht gehandelt hat, sollte dies also unverzüglich nachholen.
Der Betrieb einer Beschwerdestelle kann für Unternehmen ein Problem darstellen. Meist sind weder die erforderliche Technik noch die geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorhanden. Deshalb bieten wir das Tsambikakis Beschwerdeverfahren an. Wir übernehmen für Sie sämtliche Pflichten des Beschwerdeverfahrens nach dem Lieferkettengesetz. Wie schon bei unserem erfolgreichen Tsambikakis Hinweisgebersystem, das wir zum Hinweisgeberschutzgesetz entwickelt haben, erfüllt das Tsambikakis Beschwerdeverfahren alle Voraussetzungen, damit Sie schnell gesetzeskonform aufgestellt sind:
- Innerhalb weniger Tage ist das Tsambikakis Beschwerdeverfahren startklar.
- Wir liefern die Verfahrensordnung gleich mit.
- Keine Installation von Software auf Ihren IT-Systemen notwendig.
- Keine betriebliche Mitbestimmung bei der Einrichtung des Tsambikakis-Beschwerdeverfahrens.
- Wir übernehmen die qualifizierte Bearbeitung eingehender Beschwerden. Sie müssen keine eigenen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter vorhalten.
- Auf Wunsch führen wir Online-Schulungen zum Tsambikakis Beschwerdeverfahren durch.
- Auf Wunsch bieten wir zusätzlich einen LkSG-Helpdesk (online oder per Telefon) an.