Expertise
Rechtsanwältin Dr. Karolina Kessler berät und verteidigt umfassend in den Bereichen Medizinstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Zu ihren Schwerpunkten zählt insbesondere das Arztstrafrecht. Als Strafverteidigerin, unter anderem für Ärzte, Geschäftsführer und Apotheker, verfolgt sie für ihre Mandanten die individuell beste Lösung konsequent und kreativ.
Im Mittelpunkt ihrer beratenden Tätigkeit für Krankenhäuser, Praxen, Apotheken, aber auch Unternehmen anderer Branchen steht das einzigartige Interesse ihrer Mandanten. Dr. Kesslers Erfahrung mit sensiblen Mandaten und ihre starke Kommunikationsfähigkeit machen sie zu einer kompetenten Beraterin für die potentiell reputationsschädigenden Fragestellungen des Wirtschaftsstrafrechts und ihre Lösung.
Dr. Kessler teilt ihr Fachwissen in angesehenen wissenschaftlichen Veröffentlichungen.
Besondere Qualifikationen
- Promotion im Strafverfahrensrecht an der Universität zu Köln
- Fachkommentierungen der Kerntatbestände des Wirtschaftsstrafrechts (Betrug, Untreue, Korruption)
Veröffentlichungen
Aktuelle Auswahl der Veröffentlichungen:
NomosKommentar Medizinstrafrecht | Nomos | 2023
Tsambikakis/Rostalski (Hrsg.), unter Mitarbeit von Kessler und Petry
ISBN 978-3-8487-4399-5
Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 2.11.2022 - 3 StR 162/22 | wistra | 2023
Gierok / Kessler
S. 117 ff.
Verfassungsmäßigkeit der streng formalen Betrachtungsweise beim Abrechnungsbetrug | MedR | 2022
Kessler / Gierok
S. 21 ff.
Prütting (Hrsg.), Medizinrecht | Luchterhand | 2022, 6. Auflage
Tsambikakis, Laurinat, Kessler, Gierok
ISBN 978-3-472-09725-9
Zur Pflichtverletzung durch die Gewährung von Übergangsgeldern | ZWH | 2021
an Vorstandsmitglieder einer kassenärztlichen Vereinigung (Anm. zu BGH, Urt. v. 24.11.2020 - 5 StR 553/19)
Kessler
S. 250 ff.
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Aktuelles
Aktuellste Beiträge:
1. Juni 2023
Patient-Support-Programme: Strafrechtliche Risiken
Patient-Support-Programme haben erheblichen Nutzen für Patienten, bergen aber strafrechtliche Risiken.
15. Mai 2023
Nebenfolgen innerhalb der Strafzumessung
Zu erwartende berufsrechtliche Nebenfolgen müssen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.
12. Mai 2023
brand eins Auszeichnung Compliance & Wirtschaftsstrafrecht
Das Wirtschaftsmagazin brand eins hat Tsambikakis & Partner in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Compliance ausgezeichnet.
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