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Bank- und Kapitalmarktstrafrecht

Bank- & Kapital-
marktstrafrecht

 
 

Was ist Bank- und Kapitalmarktstrafrecht

Die engmaschige und strenge Regulierung des Bank- und Kapitalmarktsektors sichert das Funktionieren des Finanzsystems und der Kapitalmärkte sowie das Vertrauen hierin. Gleichzeitig werden Verletzungen der nationalen oder EU-Vorgaben mit Bußgeldern geahndet oder sind sogar strafbar. Sie werden von Staatsanwaltschaften und der häufig sachnäheren BaFin verfolgt.

Vor allem ist das Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis verboten und für Banken sind wiederum bestimmte Compliance-Verstöße strafbar. Daneben gilt das Verbot von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Auch typische Allgemeindelikte wie Steuerhinterziehung (bzw. eine Teilnahme hieran) oder Untreue (etwa bei der Kreditvergabe) können Institute bedrohen.

Im Kapitalmarktstrafrecht sind v.a. die Marktmanipulation und der Insiderhandel nach dem WpHG von Bedeutung, daneben auch vermeintlich marktbeeinflussende Verhaltensweisen sowie Verstöße gegen kapitalmarktrechtliche Pflichten (etwa Ad hoc-, Transparenz- und Publizitätsanforderungen).

Das Team von Tsambikakis & Partner unterstützt Institute, Finanzdienstleister, Handelsbanken und Marktteilnehmer bereits präventiv dabei, sich in dieser engmaschigen Regulierung zurechtzufinden und vertritt und verteidigt Sie und Ihr Unternehmen in Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und aufsichtsrechtlichen Verfahren mit Banken- oder Kapitalmarkthintergrund.


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