Was ist Medizinstrafrecht
Das Medizinstrafrecht erfasst die Straftaten im Gesundheitswesen. Es betrifft Leistungserbringer (Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte, Apotheken, Therapeuten usw.), wie auch die Medizinprodukte- und Pharmaindustrie. Umfasst ist ein weiter Bogen vom Abrechnungsbetrug und Korruptionsdelikten im Gesundheitswesen bis hin zu Körperverletzungs- und Tötungsdelikten.Hinzu kommen mögliche Straftaten z.B. gegen das Medizinproduktegesetz, das Arzneimittel- oder Betäubungsmittelgesetz. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verteidigen und beraten seit vielen Jahren an der Schnittstelle von Gesundheitswesen und Strafrecht. Durch unsere Berufserfahrung innerhalb der Gesundheitsbranche kennen wir die rechtlichen Probleme ebenso wie die Strukturen und Abläufe im Gesundheitswesen. Diese Kenntnisse und Erfahrungen in beiden Bereichen sind unser entscheidender Vorteil – egal, ob bei der Strafverteidigung oder in der präventiven Compliance-Beratung.
Wer uns beauftragt
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