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Steuerstrafrecht

Steuer-
Strafrecht

  
   

Was ist Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht bildet die Schnittstelle vom Steuerrecht zum Strafrecht. Steuern zahlen müssen Unternehmen genau wie Privatpersonen, so dass das Steuerstrafrecht jeden betrifft. Bestraft werden nicht nur vorsätzliche Verstöße, sondern auch schon leichtfertige Verstöße gegen Steuerpflichten. Steuerpolitische Forderungen spielen hier eine besondere Rolle: In einem Atemzug mit der Bekämpfung von Steuerhinterziehung werden grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen, verbotene Steuervermeidungsstrategien und unliebsame Steuergestaltungen genannt. Steuerstrafverfahren und steuerliche Betriebsprüfung gehen hier meist Hand in Hand.

Da zusätzlich zu der Bestrafung noch Vermögen abgeschöpft werden kann („Vermögensabschöpfung“), sind Steuerstrafverfahren nicht nur besonders bedrohlich, sondern häufig hoch komplex. Wir weisen Ihnen den Weg durch die komplexe Regelungsstruktur des Steuerstrafrechts und sorgen dafür, dass Sie jederzeit rundum abgesichert sind.

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