Wirtschaftskriminalität verursacht signifikante Schäden; allein in Deutschland werden sie auf mehrere Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Geschäftsleiter und Aufsichtsgremien betroffener Unternehmen werden rechtlich zunehmend in die Pflicht genommen, Sachverhalte aufzuklären, Ansprüche zu verfolgen und ggf. mit Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren. Möglichst früh nach Bekanntwerden eines Verstoßes müssen zugrundeliegende Sachverhalte gerichtsverwertbar aufgeklärt und relevante Beweismittel aufgefunden und gesichert werden. Hierbei stellt sich eine Vielzahl von ineinandergreifenden Rechtsfragen, etwa zum Straf- und Zivilprozessrecht, zum Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Datenschutzrecht und demnächst zum Verbandssanktionenrecht, welches interne Ermittlungen ausdrücklich vorsieht und diese näher regelt. Daneben bedarf es klarer Prozesse, um die internen Ermittlungen gleichermaßen reibungslos wie rechtssicher durchzuführen, und die hieraus gewonnenen Erkenntnisse gezielt umzusetzen. Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise bei rechtskonformen und zielgerichteten internen Ermittlungen.