Unsere Beratung zeichnet sich durch eine gleichermaßen praxisbezogene wie wissenschaftlich fundierte Arbeit aus. In manchen Situationen kann es angezeigt sein, die Rechtsrisiken von Transaktionen oder anderen Entscheidungen durch Gutachten vorab prüfen zu lassen. Ebenso kann es sich in laufenden Strafverfahren anbieten, die eigene Rechtsauffassung in einem wissenschaftlichen Rechtsgutachten auf den Punkt zu bringen. Unsere Berater, darunter drei als Of Counsel tätige Universitätsprofessoren, haben zudem besondere Expertise in der Politikberatung und erstellen Stellungnahmen zu geplanten Gesetzesänderungen und prüfen diese insbesondere auf die Einhaltung unions- und strafverfassungsrechtlicher Vorgaben.