Eine externe Ombudsperson ist der erste Ansprechpartner für Hinweisgeber aus dem Kreis Ihrer Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner. Die externe Ombudsperson nimmt Hinweise auf, stellt Rückfragen an Hinweisgeber und prüft die Hinweise rechtlich. Bei begründeten Hinweisen unterrichtet sie unverzüglich die Geschäftsleitung und schlägt Maßnahmen vor. Bei unbegründeten Hinweisen erläutert sie dies den Hinweisgebern. Unsere externe Ombudsperson stellt sicher, dass Sie frühzeitig von Rechtsverstößen erfahren und handeln können. Den Hinweisgebern verschaffen Sie die Möglichkeit eines direkten Kontakts. Das kann davor bewahren, dass wichtige Themen zuerst in der Öffentlichkeit oder in sozialen Medien diskutiert werden. Unsere qualifizierten Compliance-Experten sind genau die Richtigen, um diese Hinweise kompetent zu bewerten und für Ihre Entscheidungen aufzuarbeiten.