Durch Abrechnungsbetrug und andere vermögensbezogene Straftaten im Gesundheitswesen entstehen Krankenkassen und Versicherungen jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Zur Verfolgung solcher Straftaten werden deshalb vermehrt Ermittlungsbehörden gebildet, die sich auf Betrug und Korruption im Gesundheitswesen spezialisieren. Die Bündelung von Fachkompetenzen und die langfristige Beschäftigung der Staatsanwälte und Staatsanwältinnen mit dieser Materie sollen eine effektive Strafverfolgung fördern.
Beispiele für spezialisierte Ermittlungsbehörden sind die Zentrale Staatsanwaltschaft für Medizinwirtschaftsstrafrecht Fulda oder die Staatsanwaltschaft Meiningen, die eine landesweite Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung von Abrechnungsmanipulationen bei Leistungserbringern im Gesundheitswesen gebildet haben. Ein besonderes Augenmerk verdient jedoch die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG), die bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg angesiedelt ist. Diese verfolgt seit dem 15.9.2020 Korruptions- und Vermögensstraftaten, die Angehörige der Heilberufe in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung begehen. Zudem werden seit Juni 2021 alle Abrechnungsbetrugsfälle im Zusammenhang mit Corona-Schnelltests bei der ZKG gebündelt. Nach einer ersten Bilanz handelt es sich bei gut 90 Prozent der Fälle um Betrugsvorwürfe. Bestechung und Bestechlichkeit sowie Urkundenfälschung spielen eine untergeordnete Rolle. Betroffen sind in fast 75 Prozent der Fälle die Ärzteschaft, Pflegedienste und Physiotherapie. Anzeigeerstatter sind größtenteils Krankenkassen.
Neben der Strafverfolgung nimmt die ZKG auch Aufgaben der Vollstreckungsbehörde wahr und bildet die zentrale Ansprechstelle für grundsätzliche, verfahrensunabhängige Fragestellungen. Die ZKG besteht derzeit aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt, fünf Oberstaatsanwälten, sechs Staatsanwälten als Gruppenleitern sowie zwei Staatsanwälten, welche sich ausschließlich mit der Verfolgung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen befassen. Diese werden bei ihren Ermittlungen von Abrechnungsfachkräften aus dem Gesundheitswesen sowie einer spezialisierten IT-Fachkraft unterstützt. Zum 1.10.2021 wurde in Ergänzung zu dieser personellen Verstärkung zudem ein neues Online-Meldesystem eingeführt.
Angesichts der Spezialisierungen der Ermittlungsbehörden ist davon auszugehen, dass die Zahl der #Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Heilberufe weiter steigen wird. Wir von Tsambikakis & Partner verfügen über umfangreiche Erfahrung mit der Verteidigung in solchen Verfahren und beraten Sie gerne zu sämtlichen Fragen rund um das Thema Ermittlungsverfahren.
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Prof. Dr. Michael Tsambikakis Dr. Karolina Kessler Dr. Daphne Petry, LL.M. (Canterbury) Dr. Markus Gierok Britta Alexandra Michel