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Medizinstrafrechtliche News Juli 2025

   
24. Juli 2025

Medizinstrafrecht kennt kein Sommerloch – im Juli gab es gleich zwei spannende Entscheidungen, ein aufsehenerregendes Verfahren hat begonnen und der Schwangerschaftsabbruch stand wieder einmal bzw. weiterhin im Rampenlicht.

Suizidassistenz und Sterbehilfe

Gleich zum Monatsanfang hat das Hashtag#Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 01.07.2025 – 2 BvR 860/25) entschieden, die Verfassungsbeschwerde eines Facharztes für Neurologie und Psychiatrie nicht anzunehmen. Diesen hatte das Landgericht Essen wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, nachdem er einem Patienten eine tödliche Infusion gelegt hatte. Zwar hatte der Patient das Ventil selbst geöffnet. Allerdings handelte er aufgrund seiner paranoiden Schizophrenie nicht freiverantwortlich. Der Bundesgerichtshof hatte die landgerichtliche Verurteilung bestätigt.
➡️ Für die Leistung von Suizidassistenz, insbesondere die Bestimmung der Freiverantwortlichkeit der Suizidentscheidung fehlt es weiterhin an einem gesetzlichen Rahmen. Gleichwohl erscheint es unwahrscheinlich, dass sich der Gesetzgeber dem äußerst praxisrelevanten Thema nach der Sommerpause annehmen wird.
➡️ Mitte Juli hat das Landgericht Berlin das Strafverfahren gegen einen Palliativmediziner eröffnet. Ihm wird Mord in 15 Fällen vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen weiterer Verdachtsfälle.

Mord durch Pflegekraft

Das Landgericht Regensburg hatte im Oktober 2024 eine Pflegekraft wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge sowie wegen versuchten Mordes in drei Fällen in Tateinheit mit weiteren Delikten zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. In einem Regensburger Krankenhaus hatte sie betäubt insgesamt vier Patienten betäubt und diesen Schmuck sowie andere Wertgegenstände weggenommen. Ein Patient verstarb. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Pflegekraft nunmehr verworfen (Beschl. v. 9.7.2025 – 6 StR 237/25).
➡️ Straftaten im Krankenhaus kommen bedauerlicherweise immer wieder vor. Auch vorsätzliche Tötungsdelikte beschäftigen Strafgerichte immer wieder. Krankenhäuser sollten daher effiziente Präventionsmaßnahmen implementieren. Dazu zählt bspw. die Etablierung eines Hinweisgebersystems, über das Beschäftigte Auffälligkeiten anonym melden und so zur frühzeitigen Aufklärung und Verhinderung von Straftaten beitragen können.

Schwangerschaftsabbruch

Die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein Dauerbrenner und aktuell in mehrerlei Hinsicht relevant:
U.a. ihre Position zum Schwangerschaftsabbruch gefährdet die Wahl von Frau Professorin Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht.
Gleichzeitig streiten die Regierungsparteien darüber, was sie zum Schwangerschaftsabbruch im Koalitionsvertrag vereinbart haben.

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