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Illegaler Handel mit Paxlovid

   
20. Januar 2025

Die Covid-19-Pandemie beschäftigt weiterhin die Strafgerichte: Ein Beispiel ist der Fall eines Apothekers, der jüngst wegen Untreue in besonders schwerem Fall sowie Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz vom Landgericht Berlin zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Die Entscheidung ist noch nicht veröffentlicht.

Nach der Überzeugung des Gerichts hatte der Apotheker illegal mit dem Covid-19-Medikament Paxlovid gehandelt. Das antivirale, verschreibungspflichtige Medikament wird vor allem bei älteren und immunsupprimierten Patienten eingesetzt, um schwere Verläufe zu verhindern.

Anfang 2022 hatte die Bundesregierung eine Million Packungen Paxlovid von Pfizer erworben – nach jüngsten Medienberichten zu einem Packungspreis von 650 EUR. Der Bund gab das Medikament unter Eigentumsvorbehalt an die Apotheken weiter, die dieses gegen Vorlage einer ärztlichen Verordnung unentgeltlich an die Patienten abgeben sollten. Ein Handeltreiben war untersagt.

Der Angeklagte hatte im Januar 2023 in sechs Fällen insgesamt 2701 Packungen des Medikaments an einen Unbekannten verkauft. Pro Packung verlangte er einen Preis in Höhe von 41,65 Euro. Ein Rezept ließ sich der Angeklagte nicht vorlegen. Er sei sich nach Ansicht des Gerichts darüber bewusst gewesen, dass die Medikamente für den Weiterverkauf auf dem Schwarzmarkt bestimmt waren. Ebenso sei ihm klar gewesen, dass der Einkaufspreis des Bundes deutlich höher war als 41,65 EUR.

Das Gericht stellte erhebliche Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz wegen des illegalen Inverkehrbringens verschreibungspflichtiger Arzneimittel gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG und wegen unzulässigen Großhandels gemäß § 96 Nr. 14 AMG fest.

Zudem ordnete das Gericht an, dass der Angeklagte für die verkauften Medikamente Wertersatz in Höhe von rund 237.000 Euro zu leisten habe. Diesen Betrag erklärte das Gericht erklärte damit, dass rund die Hälfte der Anfang 2022 zentral beschafften Packungen mittlerweile bereits abgelaufen seien und vernichtet werden müssten. In Anbetracht dessen ermittelte es einen Restwert in Höhe von 88,02 EUR pro Packung.

Es ist davon auszugehen, dass auch berufsrechtliche Sanktionen gegen den Apotheker folgen werden. Diese können in Form einer Verwarnung, eines Verweises, einer Geldbuße, der Entziehung des Kammerwahlrechts sowie der Feststellung, dass der Beschuldigte unwürdig ist, seinen Beruf auszuüben, ergehen. Im schlimmsten Fall droht zudem der Verlust der Approbation.

Derzeit laufen bundesweit weitere Ermittlungsverfahren gegen Apotheker wegen des Verdachts des illegalen Handels mit Paxlovid. Nach aktueller Einschätzung könnte das Urteil aus Berlin wegweisend für weitere Paxlovid-Prozesse sein. Für die Beratung hierzu und für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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