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Aktuelles Aktuelles IT-Strafrecht  

Neues E-Evidence-Gesetz

 
2. Oktober 2024

Bereits 2018 legte die Europäische Kommission Vorschläge für eine E-Evidence-Verordnung vor, die im Juni 2023 vom Rat der Europäischen Union verabschiedet wurde und im Juli 2023 in Kraft trat. Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren wird die E-Evidence-Verordnung ab Juli 2026 unmittelbare Wirkung in den EU-Mitgliedsstaaten entfalten. Parallel dazu gab das Bundesministerium der Justiz am 17. Juli 2024 einen Referentenentwurf für ein E-Evidence-Gesetz in die Ressortabstimmung.

Einführung des Quick-Freeze-Verfahren

Der deutsche Gesetzentwurf orientiert sich am Quick-Freeze-Verfahren als grundrechtsschonende Alternative zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Damit soll die Herausgabe von Daten in Deutschland neu geregelt werden. Das Quick-Freeze-Verfahren darf nur genutzt werden, wenn ein Verdacht auf eine erhebliche Straftat besteht und eine richterliche Anordnung vorliegt. Daraufhin werden alle Daten, die mit dem Fall zu tun haben, und auch Daten, die in Zukunft hinzukommen, gesichert. Darüber hinaus wird eine doppelte Sicherung der Daten dadurch erreicht, dass es nicht nur einen richterlichen Beschluss zum „Einfrieren“ der Daten, sondern auch einen richterlichen Beschluss zum „Auftauen“ der Daten braucht. Die Ermittlungsbehörden können die Daten also erst nach einem weiteren Beschluss verwenden und auswerten. Außerdem sollen nur Daten angefordert werden können, wenn die zugrunde liegende Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren bestraft werden würde. Darüber hinaus dürfen Daten angefordert werden, die zum Beispiel mit Cyberkriminalität oder Kinderpornografie in Zusammenhang stehen.

Kontrolle durch das Bundesamt für Justiz

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) mit Sitz in Bonn, welches die Zentrale Behörde für Auslandsangelegenheiten ist und zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz gehört, hat in Zukunft die Aufgabe zu überwachen, ob die Diensteanbieter in Deutschland ihre Pflichten nach dem neuen Gesetz bzw. der zugrundeliegenden EU-Verordnung einhalten, und soll einschreiten, wenn ein Diensteanbieter sich systematisch unkooperativ zeigt. Das BfJ wird sich zudem mit den Behörden der anderen EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission abstimmen.

Fazit

Elektronische Beweismittel sind heute für viele Ermittlungen unverzichtbar. In Deutschland soll die Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel durch das Quick-Freeze-Verfahren geregelt werden. Es bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung sich darauf einigen kann.


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 Diana Nadeborn Diana Nadeborn