Das Bundessozialgericht hat am 4. Juni 2019 mehrere Entscheidungen von großer Tragweite für die Kooperation von Krankenhäusern mit Ärzten getroffen. Gegenstand war die Sozialversicherungspflichtigkeit der Tätigkeiten von Honorarärzten im Krankenhaus. Betroffen ist davon vor allem die Zusammenarbeit mit Honorarärzten, die wegen Personalengpässen vertretungsweise im Krankenhaus eingesetzt werden oder die einzelne Patienten im Krankenhaus operativ versorgen. Diese Rechtsprechung stellt die Krankenhäuser vor erhebliche Herausforderungen, um zukünftig Risiken beim Einsatz von externen Ärzten zu vermeiden. Wir nehmen die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Anlass, in unserer Vortragsreihe AUF DER SICHEREN SEITE die daraus resultierenden Compliance-Themen zu beleuchten. In diesem Zusammenhang sollen insbesondere mögliche Gestaltungen der Zusammenarbeit aufgezeigt werden.
Referenten der Veranstaltung werden Herr Prof. Dr. Martin Maties von der Universität Augsburg, Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Tsambikakis, Herr Rechtsanwalt Volker Ettwig und Frau Rechtsanwältin Daniela Etterer sein.
Veranstaltungsort:
Kanzlei Tsambikakis & Partner, Köln
Referenten:
Prof. Dr. Martin Maties
RA Prof. Dr. Michael Tsambikakis
RA'in Daniela Etterer
RA Volker Ettwig



www.tsambikakis.com/kontakt
Download:
Einladung Veranstaltung Honorarärzte