Der erste und einzige Kommentar zum Medienstrafrecht erläutert sämtliche Verantwortlichkeiten Medienschaffender nach StGB sowie dem KunstUrhG, NetzDG, TMG und UrhG. Er leistet Pionierarbeit in der Darstellung einer Querschnittsmaterie, die Strafrechtler:innen das Fachwissen des Medienrechts und Medienrechtler:innen das Buß- und Strafbewehrungssystem nahebringt. Unter der Herausgeberschaft von Prof. Dr. Heribert Schumann, M.C.L., RiBGH Prof. Dr. Andreas Mosbacher, Prof. Dr. Stefan König sind die wichtigsten Meinungsträger aus Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft zum Medienrecht vertreten. Rechtsanwältin Diana Nadeborn, Partnerin und Leiterin der Praxis IT-Strafrecht, hat darin die Kommentierung zum Computerbetrug gem. § 263a StGB übernommen. Wir bedanken uns beim Team der Nomos Verlagsgesellschaft.
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