+49 221 33 77 23-0
Aktuelles Aktuelles Allgemeines   

Tsambikakis Hinweisgeber-System

   
2. Februar 2023

Voraussichtlich im Mai tritt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft, durch das mit mehr als zwei Jahren Verspätung die sog. EU-Whistleblower-Richtlinie umgesetzt wird. Auf die Unternehmen kommen durch das HinSchG neue Pflichten zu, deren Umsetzung einen gewissen zeitlichen Vorlauf braucht. Grund genug, sich jetzt mit den Anforderungen zu befassen.

In Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden müssen dann interne Meldestellen eingerichtet sein. Ab dem 17.12.2023 gilt diese Pflicht dann auch für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden. Die Meldestellen müssen offene und später auch anonyme Hinweise entgegennehmen und sie müssen die notwendigen Folgemaßnahmen einleiten. Die Pflichten gehen also deutlich über das hinaus, was manche Unternehmen heute schon durch eine externe Ombudsperson zu leisten versuchen.

Die Neuregelung ist so ausgestaltet, dass selbst innerhalb einer Unternehmensgruppe mehrere Meldestellen eingeführt und vorgehalten werden müssen. Das Tsambikakis Hinweisgeber-System bietet die Möglichkeit, in Konzernen, Verbänden und Holding-Strukturen jeweils gleichartige Meldestellen einzurichten. Wir stehen sämtlichen Mitarbeitenden aller Ihrer Gesellschaften als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung („single contact“). Und auch für die Geschäftsleitung gibt es nur einen Ansprechpartner.

Über unser neues Web-Portal besteht nicht nur die Möglichkeit, anonyme Hinweise zu geben. Hierüber können wir auch mit Hinweisgebenden kommunizieren, ohne dass diese ihre Anonymität aufgeben müssen. So können Rückfragen gestellt und Hinweisen kann viel genauer nachgegangen werden. Die Hinweise werden von unseren erfahrenen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten entgegengenommen, bewertet, dokumentiert und passgenaue Folgemaßnahmen werden eingeleitet. Dazu stellen wir ein Team zusammen, das Ihre Branche kennt und das über die nötige strafrechtliche sowie Compliance-Expertise verfügt. Jeder Hinweis wird vom ersten Moment an richtig eingeordnet und gewichtet. Und als Team stellen wir immer äußerst kurze Reaktionszeiten sicher.

Die Implementierung des Tsambikakis Hinweisgeber-Systems ist denkbar einfach und nicht mitbestimmungspflichtig. Alle Daten des Hinweisgeber-Systems lagern außerhalb Ihrer IT-Systeme und sind daher vor unerwünschtem Zugriff oder Manipulation sicher.

Das Tsambikakis Hinweisgeber-System vereint die Vorteile externer Ombudspersonen und technisch basierter Hinweisgeber-Portale mit der Erfahrung und dem Wissen unserer Beraterinnen und Berater. Kommen Sie gerne auf uns zu, damit wir Ihnen unser Hinweisgeber-System live vorführen können.


Kontaktieren Sie uns:

 Volker Ettwig Volker Ettwig