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Mitarbeiter kopiert Firmendaten: Rechtsmaßnahmen

   
7. April 2025

Das Wichtigste im Überblick

  • Die frühzeitige Erkennung von Datendiebstahl durch Mitarbeiter und die Implementierung präventiver Maßnahmen sind entscheidend für den Schutz sensibler Unternehmensdaten.
  • Eine professionelle rechtliche Beratung an der Schnittstelle von Datenschutz-, Arbeits- und Strafrecht ist essentiell für die erfolgreiche Bewältigung von Datenschutzvorfällen.
  • Schnelles und strukturiertes Handeln bei erkanntem Datendiebstahl kann den Schaden begrenzen und die rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen sichern.

Als Unternehmen stehen Sie vor einer der größten Herausforderungen der digitalen Ära: dem Schutz Ihrer wertvollen Unternehmensdaten vor internem Missbrauch. Wenn ein Mitarbeiter unbefugt Firmendaten kopiert oder weiterleitet, kann dies existenzbedrohende Ausmaße annehmen. In dieser kritischen Situation ist es entscheidend, dass Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen, die potenziellen Risiken verstehen und die richtigen Schritte einleiten. Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über präventive Maßnahmen, rechtliche Handlungsoptionen und erfolgreiche Strategien zur Bewältigung von Datendiebstahl durch Mitarbeiter.

Mitarbeiter kopiert Firmendaten

In Zeiten der Digitalisierung ist es für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, ihre wertvollen Informationen zu schützen. Der unbefugte Zugriff und die Verwendung von Daten durch unternehmensinterne Mitarbeiter sind Themen, die immer wieder Schlagzeilen machen. Um an sensible Daten zu kommen, führen Kriminelle außerdem Hackerangriffe von außen auf Unternehmen aus.

Unberechtigtes Kopieren oder Weiterleiten von internen Daten kann erheblichen Schaden anrichten und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist wichtig, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Datenklau und Missbrauch zu verhindern, sowie rechtliche Schritte einzuleiten, wenn solche Vorfälle erkannt werden. Wir bei Tsambikakis & Partner bieten rechtliche Beratung in Bezug auf den Umgang mit solchen Fällen und unterstützen Unternehmen dabei, den Schaden zu begrenzen und rechtliche Schritte gegen die verantwortlichen Mitarbeiter einzuleiten.

I. Ist Ihr Unternehmen Opfer eines Datenklaus durch Mitarbeiter geworden?

Beim Datendiebstahl durch Mitarbeiter handelt es sich um einen Sicherheitsvorfall, bei dem ein Mitarbeiter eines Unternehmens unerlaubterweise Firmendaten kopiert oder weiterleitet. Die betroffenen Daten können aus verschiedenen Bereichen stammen, zum Beispiel Kundendaten, Produktinformationen, Strategiepläne, Projektdokumentationen. Diese Daten sind für den Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens von großer Bedeutung.

Als sog. Innentäter kommt jede Person in Betracht, der das Unternehmen eine umfassende Zugriffsberechtigung erteilt hat. Neben angestellten oder externen Administratoren können dies auch externe Dienstleister sein. In Startups oder kleineren, schnell wachsenden Unternehmen können auch Geschäftsführer Administratoren-Berechtigungen innehaben. Völlig unabhängig von den Grenzen des rechtlichen Dürfens verfügen diese Personen über fast unbegrenzte technische Möglichkeiten, die sie für ihre eigenen Zwecke missbrauchen können.

Es kann verschiedene Gründe geben, warum ein Mitarbeiter sich dazu entschließt, Firmendaten für sich zu verwenden. Einige der Hauptmotive sind:

  • Finanzieller Gewinn: Ein Mitarbeiter könnte versuchen, die gestohlenen Daten an Wettbewerber, Kriminelle oder andere Dritte zu verkaufen, um einen persönlichen finanziellen Vorteil daraus zu ziehen.
  • Eigener Vorteil oder Vorteil für ein Konkurrenzunternehmen: Ein Mitarbeiter könnte die Daten für den eigenen beruflichen Aufstieg nutzen, beispielsweise, um bei einer neuen Anstellung bessere Konditionen oder eine höhere Position zu erhalten. Ebenso könnte er oder sie die Daten verwenden, um einem Konkurrenzunternehmen bei der Entwicklung von Produkten oder Strategien zu helfen.
  • Groll oder Rache: Ein unzufriedener oder entlassener Mitarbeiter könnte das Unternehmen schädigen wollen, indem er vertrauliche Informationen an die Öffentlichkeit oder Wettbewerber weitergibt.

II. Unsere Expertise bei Datendiebstahl

1. Erkennung und Prävention

Um den unbefugten Zugriff oder das Kopieren von Firmendaten durch Mitarbeiter rechtzeitig zu entdecken, ist es wichtig, kontinuierliche Überwachungsmechanismen einzusetzen, um ungewöhnliche Aktivitäten oder verdächtige Datenbewegungen zu erkennen und entsprechende Alarmmeldungen zu generieren.

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Erkennung von unbefugten Zugriffen ist die Einhaltung von Compliance-Richtlinien. Durch regelmäßige Überprüfungen der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Richtlinien können mögliche Sicherheitslücken oder Verstöße frühzeitig erkannt und Maßnahmen dagegen ergriffen werden.

Die wichtigsten präventiven Maßnahmen sind:

  • Zugriffskontrolle: Beschränken Sie den Zugriff auf sensible Daten ausschließlich auf die Mitarbeiter, die für ihre Arbeit unbedingt darauf angewiesen sind. Dabei sollten auch die Zugriffsrechte der Administratoren kontrolliert werden.
  • Sicherheitsschulungen: Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für das Thema Datensicherheit, indem Sie regelmäßig Schulungen und Workshops durchführen. Dazu gehören auch die Vermittlung von Best Practices und das Erkennen potenzieller Sicherheitsrisiken.
  • Datenschutzrichtlinien: Erstellen Sie eindeutige und verbindliche Datenschutzrichtlinien, die für alle Mitarbeiter gelten. Diese Richtlinien sollten klar festlegen, welche Daten als vertraulich eingestuft werden und welche Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden müssen.

Wir bei Tsambikakis & Partner sind uns der Herausforderungen bewusst, die der Schutz von Firmendaten vor unbefugten Zugriffen mit sich bringt. Als Experten auf diesem Gebiet unterstützen wir Sie bei rechtlichen Fragen und helfen Ihnen dabei, die besten Lösungen für Ihr Unternehmen zu finden.

2. Erste Schritte bei Datenklau

Sobald ein Verdacht auf Datenmissbrauch durch einen Mitarbeiter besteht, sollte man als erstes den Zugang des Mitarbeiters zu den betroffenen Daten und Systemen einschränken oder sperren. Dabei gilt es, Sicherheitsvorkehrungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Eine gründliche Untersuchung sollte durchgeführt werden, um den Umfang des Datenklaus und mögliche Schäden für das Unternehmen zu ermitteln. Die Beweissicherung ist dabei von entscheidender Bedeutung.

In der Praxis spielen unternehmensinterne Personen, die unbefugt auf Unternehmensdaten zugreifen, eine große Rolle. Hier kennen sich Täter und Opfer häufig. Im Rahmen von Strafanzeigen kann bereits ein Tatverdächtiger benannt werden, der sich identifizierbar im Inland befindet. Geschädigtes Unternehmen und Strafverfolgungsbehörde können Hand in Hand arbeiten und viele Aufklärungserfolge auf tatsächlicher Ebene erzielen. Verteidigungsmöglichkeiten des Tatverdächtigen verbleiben hingegen auf rechtlicher Ebene.

Je nach Fallgestaltung kommt eine Strafbarkeit wegen Verletzung von Geschäftsgeheimnissen gem. § 23 GeschGehG, Ausspähen von Daten gem. § 202a StGB, Verletzung des Fernmeldegeheimnisses gem. § 206 StGB und unbefugter Datenverarbeitung gem. § 42 BDSG in Betracht. Materiell-rechtlich lässt sich Vieles vertreten. Daneben sind prozessuale Fallstricke zu beachten. Ein guter Draht zu den zuständigen Ermittlungsbehörden vereinfacht dabei Einiges. Denn die Erfahrung zeigt, dass der strafrechtliche Schutz bei Datendelikten kein Selbstläufer ist, sondern häufig rechtliche wie persönliche Überzeugungsarbeit erfordert.

Als Experten im Bereich Datenschutz und Datensicherheit unterstützen wir Unternehmen dabei, die richtigen rechtlichen Schritte einzuleiten, wenn sie Opfer von Datenklau werden.

III. Leistungen

Unsere Kanzlei Tsambikakis & Partner steht betroffenen Unternehmen mit erfahrenen und kompetenten Anwälten zur Seite. Gemeinsam finden wir den richtigen Weg, um gegen Datenklau vorzugehen und die Rechte unseres Mandanten zu wahren.

Erstberatung:

Unser Team bietet eine kostenlose Erstberatung an, um den Sachverhalt zu prüfen und das weitere Vorgehen zu besprechen.

Strafanzeige:

Der erste Schritt, den wir gemeinsam mit unseren Mandanten gehen, ist die Erstattung einer Strafanzeige. Wir begleiten den gesamten Prozess und stellen sicher, dass alle relevanten Informationen korrekt weitergegeben werden.

Meldepflichten:

Wir prüfen, welche Pflichten Ihr Unternehmen gegenüber der Datenschutzbehörde und den Personen hat, deren Daten geleakt wurden.

Häufig gestellte Fragen

Wie können wir rechtlich gegen einen Mitarbeiter vorgehen, der unbefugt Firmendaten kopiert hat? 

Greifen unternehmensinterne Personen unbefugt auf Unternehmensdaten zu, kann im Rahmen einer Strafanzeige bereits ein Tatverdächtiger benannt werden, der sich identifizierbar im Inland befindet. Geschädigtes Unternehmen und Strafverfolgungsbehörde können nun Hand in Hand arbeiten und viele Aufklärungserfolge erzielen.

Wie können wir beweisen, dass ein Mitarbeiter tatsächlich Firmendaten kopiert und entwendet hat?

Eine gründliche Untersuchung sollte durchgeführt werden, um den Umfang des Datenklaus und mögliche Schäden für das Unternehmen zu ermitteln. Die Beweissicherung ist dabei von entscheidender Bedeutung. Im Vordergrund stehen hier die Protokolldateien (log files), die zur Rekonstruktion und Beweissicherung bei der Aufklärung von Cybersicherheitsvorfällen herangezogen werden können.

Welche präventiven Maßnahmen können wir ergreifen, um das unbefugte Kopieren von Firmendaten durch Mitarbeiter zu verhindern?

Um den unbefugten Zugriff oder das Kopieren von Firmendaten durch Mitarbeiter rechtzeitig zu entdecken, ist es wichtig, kontinuierliche Überwachungsmechanismen einzusetzen, um ungewöhnliche Aktivitäten oder verdächtige Datenbewegungen zu erkennen und entsprechende Alarmmeldungen zu generieren.

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Erkennung von unbefugten Zugriffen ist die Einhaltung von Compliance-Richtlinien. Durch regelmäßige Überprüfungen der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Richtlinien können mögliche Sicherheitslücken oder Verstöße frühzeitig erkannt und Maßnahmen dagegen ergriffen werden.

Welche datenschutzrechtlichen Konsequenzen drohen unserem Unternehmen, wenn ein Mitarbeiter personenbezogene Kundendaten kopiert und mitgenommen hat?

Nach der DSGVO sind die Datenschutz-Verantwortlichen zur Wahrung der Integrität und Vertraulichkeit personenbezogener Daten verpflichtet. Sie müssen den Schutz vor unbefugter Verarbeitung sowie vor Verlust, Zerstörung oder Schädigung gewährleisten. Vorgeschrieben werden sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen zur Prävention von Cyberangriffen. Verstößt die Geschäftsleitung gegen ihre Pflicht, die IT-Sicherheit des Unternehmens zu gewährleisten, kann die Aufsichtsbehörde ein Bußgeld gegen das Unternehmen verhängen, welches bis zu 2 % des Jahresumsatzes beträgt. Wir vertreten Ihr Unternehmen in einem Verfahren der Aufsichtsbehörde und vor Gericht.


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 Diana Nadeborn Diana Nadeborn