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Insolvenzverschleppung bei GmbH

   
14. April 2025

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Insolvenzverschleppung stellt eine der häufigsten Straftaten im Wirtschaftsstrafrecht dar - als Geschäftsführer müssen Sie die Insolvenzantragspflicht und deren Fristen genau kennen, um persönliche Haftung und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  • Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist schnelles und rechtssicheres Handeln entscheidend - eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann vor schwerwiegenden Folgen schützen und Sanierungsoptionen aufzeigen.
  • Die Kanzlei Tsambikakis & Partner verfügt über langjährige Expertise in der strafrechtlichen Beratung von Geschäftsführern und Unternehmen - wir begleiten Sie von der Krisenprävention bis zur Verteidigung im Strafverfahren.

Die unterschätzte Gefahr der Insolvenzverschleppung

Als Geschäftsführer einer GmbH tragen Sie eine große Verantwortung - nicht nur für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter, sondern auch im Hinblick auf Ihre persönlichen rechtlichen Pflichten. Eine der gefährlichsten Fallen dabei ist die Insolvenzverschleppung. Viele Geschäftsführer unterschätzen die damit verbundenen Risiken oder erkennen die Warnsignale zu spät.

Die Statistiken sprechen eine deutliche Sprache: In über 50% aller Insolvenzverfahren werden auch strafrechtliche Ermittlungen wegen Insolvenzverschleppung eingeleitet. Die Folgen können dramatisch sein - von hohen Geldstrafen über persönliche Haftung bis hin zu Freiheitsstrafen.

Befinden Sie sich in einer wirtschaftlich angespannten Situation? Warten Sie nicht zu lange - vereinbaren Sie jetzt ein vertrauliches Erstgespräch mit unseren Experten für Wirtschaftsstrafrecht.

Wann liegt eine Insolvenzverschleppung vor?

Eine Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn der Geschäftsführer einer GmbH es versäumt, bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen. Nach § 15a InsO muss der Antrag ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder sechs Wochen nach Überschuldung gestellt werden.

Die wichtigsten Insolvenzgründe im Überblick:

  • Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO):
  1. Liegt vor, wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
  2. Eine bloße Zahlungsstockung von bis zu drei Wochen begründet noch keine Zahlungsunfähigkeit.
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO):
  1. Besteht, wenn das Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.
  2. Dieser Grund berechtigt, aber verpflichtet nicht zur Antragstellung.
  • Überschuldung (§ 19 InsO):

1.   Seit 2020 gilt eine modifizierte zweistufige Überschuldungsprüfung:

a)   Fortführungsprognose: Ist eine Fortführung des Unternehmens in den nächsten 12 Monaten überwiegend wahrscheinlich?

b)   Überschuldungsstatus: Übersteigen die Verbindlichkeiten das Vermögen des Unternehmens?

2.   Nur wenn beide Prüfungen negativ ausfallen, liegt eine rechtliche Überschuldung vor.

Strafrechtliche Konsequenzen und persönliche Haftung

Die verspätete Stellung eines Insolvenzantrags kann weitreichende Folgen haben:

  • Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (§ 15a Abs. 4 InsO)
  • Persönliche Haftung für Schäden, die Gläubigern durch die verspätete Antragstellung entstehen
  • Berufsverbot und Verlust der Geschäftsführerposition
  • Rufschädigung und erschwerte berufliche Neuorientierung

Unsicher über Ihre rechtliche Situation? Unsere Experten analysieren Ihren Fall und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie.

Präventive Maßnahmen und Handlungsoptionen in der Krise

Implementierung eines Frühwarnsystems

Um einer Insolvenzverschleppung vorzubeugen, ist ein effektives Frühwarnsystem unerlässlich. Dazu gehören:

  • Regelmäßige Liquiditätsplanung und -kontrolle
  • Implementierung eines Risikomanagementsystems
  • Kontinuierliches Monitoring wichtiger Finanzkennzahlen
  • Professionelle Buchhaltung und zeitnahes Reporting

Handlungsoptionen in der Krise

Wenn sich eine Krise abzeichnet, haben Sie verschiedene Handlungsoptionen:

1.   Sanierungsmaßnahmen einleiten:

  • Kostensenkungsprogramme
  • Umstrukturierung des Unternehmens
  • Verkauf von nicht betriebsnotwendigem Vermögen

2.   Gespräche mit Gläubigern:

  • Verhandlungen über Stundungen oder Forderungsverzichte
  • Abschluss von Rangrücktrittsvereinbarungen

3.   Neue Finanzierungsquellen erschließen:

  • Suche nach Investoren
  • Beantragung von Fördermitteln oder Bürgschaften

4.   Geordnete Insolvenz vorbereiten:

  • Eigenverwaltung nach § 270a InsO
  • Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO
  • Insolvenzplanverfahren

5.   Restrukturierungsverfahren nach StaRUG:

  • Seit 2021 als Alternative zur Insolvenz verfügbar
  • Ermöglicht Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens

Aktuelle Entwicklungen und Besonderheiten

  • Die während der Corona-Pandemie geltenden Sonderregelungen zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sind inzwischen ausgelaufen.
  • Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) bietet seit 2021 neue Möglichkeiten zur Unternehmenssanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens.
  • Die Rechtsprechung tendiert zu einer strengeren Auslegung der Geschäftsführerpflichten, insbesondere hinsichtlich der Überwachung der finanziellen Situation des Unternehmens.

Unsere Expertise für Ihre Sicherheit

Die Kanzlei Tsambikakis & Partner verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von Geschäftsführern und Unternehmen in Krisensituationen. Unsere Expertise umfasst:

  • Präventive Risikoanalyse und Implementierung von Compliance-Systemen
  • Akute Krisenintervention und Entwicklung von Handlungsstrategien
  • Verteidigung in Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung
  • Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und Insolvenzverwaltern

Häufig gestellte Fragen

Wann muss ich einen Insolvenzantrag stellen?

Als Geschäftsführer müssen Sie die gesetzlichen Fristen zur Insolvenzantragstellung genau beachten. Bei Zahlungsunfähigkeit beträgt die Frist tatsächlich drei Wochen. Bei Überschuldung wurde die Frist auf sechs Wochen verlängert. Diese Fristen dienen der Prüfung von Sanierungsoptionen. Wichtig: Bei offensichtlich aussichtsloser Lage besteht die Pflicht zur sofortigen Antragstellung, unabhängig von diesen Fristen. Die während der Corona-Pandemie geltenden Sonderregelungen sind inzwischen ausgelaufen.

Woran erkenne ich eine drohende Zahlungsunfähigkeit?

Ein Unternehmen gilt als zahlungsunfähig, wenn es nicht in der Lage ist, innerhalb von drei Wochen 90 Prozent seiner fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen. Alarmsignale sind regelmäßige Liquiditätsengpässe, vermehrte Mahnungen von Lieferanten und Verzug bei Löhnen oder Sozialabgaben. Auch die Ablehnung von Krediten, Kündigung von Kreditlinien oder häufige Lastschriftrückgaben deuten auf eine kritische Situation hin.
Welche Konsequenzen drohen bei Insolvenzverschleppung?
Die rechtlichen Folgen sind gravierend: Neben Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren droht die persönliche Haftung für Schäden der Gläubiger. Hinzu kommen mögliche Berufsverbote, Einträge ins Führungszeugnis und erhebliche Rufschädigung.

Wie kann ich mich als Geschäftsführer absichern?

Implementieren Sie ein Frühwarnsystem mit regelmäßiger Überprüfung der Finanzkennzahlen. Dokumentieren Sie wichtige Entscheidungen und lassen sich bei ersten Anzeichen einer Krise anwaltlich beraten. Eine professionelle Buchführung und ein funktionierendes Krisenmanagement sind essentiell.

Was unterscheidet Zahlungsunfähigkeit von Überschuldung?

Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass fällige Zahlungspflichten nicht mehr erfüllt werden können. Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die Schulden nicht mehr deckt und keine positive Fortführungsprognose besteht. Beide Situationen sind Insolvenzgründe und lösen die Antragspflicht aus.

Welche Sanierungsoptionen gibt es?

Außergerichtlich kommen Gesellschafterzuschüsse, Rangrücktritte oder Stundungsvereinbarungen in Betracht. Gerichtlich bieten sich die Eigenverwaltung, das Schutzschirmverfahren oder ein Insolvenzplanverfahren an. Die Wahl hängt von der konkreten Situation Ihres Unternehmens ab.

Wann ist rechtliche Beratung nötig?

Suchen Sie rechtliche Unterstützung bereits bei ersten Anzeichen wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Spätestens bei drohender Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder dem Erhalt von Mahnbescheiden ist anwaltliche Hilfe unverzichtbar.

Was passiert nach dem Insolvenzantrag?

Das Gericht bestellt einen vorläufigen Insolvenzverwalter und prüft die Insolvenzgründe. Nach Verfahrenseröffnung folgt die Gläubigerversammlung. Je nach Situation wird ein Sanierungsplan erstellt oder die geordnete Abwicklung eingeleitet.

Wie kommuniziere ich mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern?

Setzen Sie auf transparente, aber besonnene Kommunikation. Informieren Sie über eingeleitete Maßnahmen und realistische Perspektiven. Machen Sie keine falschen Versprechungen und dokumentieren Sie alle wichtigen Gespräche.

Was sind meine wichtigsten Pflichten in der Krise?

Ihre Kernaufgaben sind die tägliche Liquiditätskontrolle, die Entwicklung von Sanierungsmaßnahmen und die Gleichbehandlung aller Gläubiger. Beachten Sie strikt die Antragspflichten und dokumentieren Sie alle Entscheidungen sorgfältig.


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 Ole Mückenberger Ole Mückenberger