+49 221 33 77 23-0
Aktuelles Aktuelles IT-Strafrecht   

Datenklau – was tun? Rechtliche Grundlagen & mehr

   
16. April 2025

Das Wichtigste im Überblick

  • Datenklau durch externe Hackerangriffe oder interne unbefugte Zugriffe kann schwerwiegende finanzielle und rechtliche Folgen haben.
  • Schnelles und professionelles Handeln bei Datendiebstahl ist entscheidend für die Schadensminimierung.
  • Eine ganzheitliche Beratung an der Schnittstelle von IT-Sicherheit, Datenschutz und Strafrecht ist essentiell für Prävention und Krisenmanagement.

Wenn ein Unternehmen Opfer von Datenklau wird, ist professionelles und schnelles Handeln unerlässlich. Datendiebstahl, ob durch externe Hackerangriffe oder interne unbefugte Zugriffe, kann schwerwiegende Folgen für Unternehmen haben - von finanziellen Verlusten über Reputationsschäden bis hin zu rechtlichen Konsequenzen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über präventive Maßnahmen, notwendige Sofortmaßnahmen im Krisenfall und rechtliche Handlungsoptionen.

Datenklau – was tun?

Datenklau, auch Datendiebstahl oder Ausspähen von Daten genannt, ist ein zunehmendes Problem für Unternehmen. Kriminelle verwenden illegale Methoden, um an sensible Daten heranzukommen. Diese Zugriffe können von außen durch Hackerangriffe erfolgen. Zum Unternehmensalltag gehören aber auch unbefugte Zugriffe durch unternehmensinterne Personen, die Zugriffsberechtigungen erhalten haben und diese für ihre eigenen Zwecke missbrauchen. In vielen Fällen kann dies schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben, beispielsweise finanzielle Verluste, Schädigung des Ansehens oder rechtliche Probleme.

Wenn ein Unternehmen Opfer von Datenklau wird, ist es wichtig, schnell zu handeln und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Dabei kann es hilfreich sein, auf anwaltliche Unterstützung zurückzugreifen. Um auf einen Datenklau angemessen zu reagieren, ist professionelle Expertise unabdingbar. Die Kanzlei Tsambikakis & Partner unterstützt Unternehmen bei der Erstattung einer Strafanzeige, im Umgang mit den Datenschutzbehörden und Ihrer Cyberversicherung. Sprechen Sie uns an, wenn Sie vermuten, dass Datenklau in Ihrem Unternehmen stattfindet.

Ist Ihr Unternehmen Opfer eines Datenklau durch Hacker geworden?

Ist die Informationstechnik Ihres Unternehmens ausgefallen? Sind dadurch Ihr Personal, Ihre Infrastruktur, Ihre Dienstleister, kurzgesagt die Arbeitsfähigkeit Ihres Unternehmens betroffen? Dann ist Ihr Unternehmen Opfer eines Cyberangriffs geworden. Dieser kann in Form einer DDoS-Attacke (Unerreichbarkeit einer Webseite wegen Überlastung des Datennetzes), eines Ransomware-Angriffs (Erpressung von Lösegeld nach einer Verschlüsselung der Daten) oder eines CEO-Fraud (Betrug) auftreten.

Betroffen sind nicht nur wirtschaftlich starke Unternehmen, Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur und die öffentliche Verwaltung, die von Kriminellen gezielt angegriffen werden. Die Masse der Angriffe gilt weiterhin den kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Unsere Expertise bei Cyberangriffen

Nach der DSGVO sind die Verantwortlichen des Unternehmens zur Wahrung der Integrität und Vertraulichkeit personenbezogener Daten verpflichtet. Sie müssen den Schutz vor unbefugter Verarbeitung sowie vor Verlust, Zerstörung oder Schädigung gewährleisten. Vorgeschrieben werden sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen zur Prävention von Cyberangriffen. Die Anforderungen an Kritische Infrastrukturen nach dem BSIG sind besonders streng. Im Zuge der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland entstehen für viele Einrichtungen neue Anforderungen an die IT-Sicherheit. Wie kann Ihr Unternehmen den Anforderungen an Privacy by Design und Privacy by Default genügen?

Die wichtigsten technischen und organisatorischen Maßnahmen sind:

  • Patch-Management, damit Betriebssystem und Software regelmäßig aktualisiert werden,
  • Account-Management zur Einschränkung und Kontrolle der Nutzerberechtigungen sowie zur Passwortsicherheit,
  • Regelmäßige Backups, die auch offline vorliegen,
  • Logging-Policy zur Rekonstruktion und Beweissicherung bei der Aufklärung von Cybersicherheitsvorfällen,
  • Aufstellen eines Notfallplans für den Fall eines Cyberangriffs,
  • Richtlinien und Schulungen zum Umgang der Mitarbeiter mit der IT-Infrastruktur, um Social Engineering zu begegnen.

Indem Sie diese Maßnahmen umsetzen und eine Sicherheitskultur in Ihrem Unternehmen etablieren, können Sie das Risiko von Datenklau minimieren und sowohl Ihre eigenen Daten als auch die Ihrer Kunden schützen. Es ist wichtig, sich auf dem Laufenden zu halten und präventive Maßnahmen anzupassen, um den wachsenden Bedrohungen in der digitalen Welt entgegenzuwirken.

Leistungen

1. Wir setzen die technischen, organisatorischen und rechtlichen Vorkehrungen auf, um Ihr Unternehmen zu schützen.

Wir unterstützen Ihr Unternehmen, einen Krisenstab zu planen, einen Notfallbeauftragten zu benennen und einen Notfallplan nach den Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik auszuarbeiten. Bei der Vorbereitung des Notfallplans muss festgestellt werden, wer und was einzubeziehen ist. Es müssen alle Prozesse identifiziert werden, die Einfluss auf die Fortführung des Betriebs und dessen Wiederherstellung haben. Für jeden Prozess und jedes Team sollen stufenweise Behebungsstrategien für Störungen festgelegt werden. Wir finden individuelle Lösungen, die auf die IT-Infrastruktur des betroffenen Unternehmens und den konkreten Angriff zugeschnitten sind und der Zielsetzung Ihres Unternehmens entsprechen. Regelmäßige Überprüfungen, Verbesserungen und Übungen gehören ebenfalls dazu.

In Zukunft droht zudem eine persönliche Haftung der Geschäftsleitung für den Fall, dass diese ihren IT-Sicherheitspflichten nicht nachkommt. Wir bauen mit Ihnen ein Informationssicherheit-Management-System in Ihrem Unternehmen auf.

2. Wir unterstützen Sie in der Krise.

Sofortmaßnahmen sind essentiell, sobald ein Datenklau erkannt wird. Unternehmen müssen schnell und effektiv handeln, um Schäden zu reduzieren und ihre Kunden zu schützen. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Unternehmen bei der Erstattung einer Strafanzeige zu unterstützen und gemeinsam die richtigen Schritte im Falle eines Datenklaus zu unternehmen. Unsere Expertise ermöglicht es uns, Ihnen in dieser schwierigen Situation kompetent und zuverlässig zur Seite zu stehen.

Zunächst muss analysiert werden, welche Daten und Systeme betroffen sind, bevor angemessene und wirksame technische sowie organisatorische Maßnahmen zur Abwehr, Wiederherstellung und Beweissicherung ergriffen werden können.

  • Wir koordinieren notwendige Maßnahmen mit den IT-Forensikern.
  • Wir beraten Sie im Ernstfall zu Lösegeldverhandlungen.
  • Unsere Kanzlei hilft Ihnen dabei, nach innen mit Ihren Mitarbeitern und nach außen mit Ihren Kunden und Lieferanten sowie – je nach Größe und Tätigkeitsbereich Ihres Unternehmens – die Öffentlichkeit über den Vorfall und dessen Bereinigung zu unterrichten.
  • Tsambikakis & Partner erstattet Strafanzeige beim Landeskriminalamt.
  • Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen eine Meldepflicht gegenüber dem Landesdatenschutzbeauftragten und ggf. gegenüber den betroffenen Personen hat.
  • Tsambikakis & Partner informiert Ihre Cyber-Versicherung, um Maßnahmen abzustimmen und Pflichten des Versicherungsnehmers zur Schadensminderung einzuhalten.
  • Verstößt die Geschäftsleitung gegen ihre Pflicht, die IT-Sicherheit des Unternehmens zu gewährleisten, kann die Aufsichtsbehörde ein Bußgeld gegen das Unternehmen verhängen, welches bis zu 2 % des Jahresumsatzes beträgt. Wir vertreten Ihr Unternehmen in einem Verfahren der Aufsichtsbehörde und vor Gericht.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Bei einem Verdacht auf Datenklau in Ihrem Unternehmen ist es wichtig, schnell und effektiv zu handeln. Wir stehen Ihnen als kompetente und erfahrene Rechtsanwälte zur Seite und beraten Ihr Unternehmen zu den notwendigen Sofortmaßnahmen.

  1. Erstgespräch und Analyse: Wir führen ein erstes Beratungsgespräch durch, um den Sachverhalt gemeinsam mit Ihnen zu erörtern.
  2. Bewertung der Sachlage: Anhand der besprochenen Fakten bewerten wir die Sachlage und erarbeiten eine maßgeschneiderte Strategie für Ihr Unternehmen.
  3. Strafanzeige erstatten: Wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, helfen wir Ihnen bei der Erstattung einer Strafanzeige gegen die unbekannten oder bekannten Täter.
  4. Umfassender Rechtsschutz: Im weiteren Verlauf unterstützen wir Sie bei sämtlichen rechtlichen Fragestellungen und vertreten Ihre Interessen bei Behörden und Gerichten.

Das Thema Datenschutz und Datensicherheit hat in unserer digitalisierten Welt eine immense Bedeutung. Unser Team besteht aus spezialisierten Rechtsanwälten, die über umfassende Kenntnisse auf diesem Gebiet verfügen. Durch unsere langjährige Erfahrung im IT-Strafrecht und die Zusammenarbeit mit renommierten IT-Sicherheitsfachleuten können wir für eine effektive Lösung Ihres Falls sorgen.

Konkrete Leistungen, die wir Ihnen anbieten:

  • Ersteinschätzung zum Stand der IT-Sicherheit und des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen,
  • Erstellung einer IT-Richtlinie und eines Datenschutzkonzepts,
  • Aufbau eines IT-Compliance-Management-System,
  • Erstellung eines Notfallplans bei Cyberangriffen,
  • Schulung Ihrer Mitarbeitenden im Bereich Datenschutz und Datensicherheit,
  • Vertretung in behördlichen und gerichtlichen Verfahren.

Wir bei Tsambikakis & Partner setzen uns dafür ein, Ihr Unternehmen bei einem Fall von Datenklau optimal zu unterstützen und zu schützen. Zögern Sie daher nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen, um von unserer Expertise zu profitieren.

Häufig gestellte Fragen

Wie erkenne ich, ob mein Unternehmen Opfer eines Datendiebstahls geworden ist?

Ist die Informationstechnik Ihres Unternehmens ausgefallen? Sind dadurch Ihr Personal, Ihre Infrastruktur, Ihre Dienstleister, kurzgesagt die Arbeitsfähigkeit Ihres Unternehmens betroffen? Dann ist Ihr Unternehmen Opfer eines Cyberangriffs geworden. Dieser kann in Form einer DDoS-Attacke (Unerreichbarkeit einer Webseite wegen Überlastung des Datennetzes), eines Ransomware-Angriffs (Erpressung von Lösegeld nach einer Verschlüsselung der Daten) oder eines CEO-Fraud (Betrug) auftreten.

Aber nicht jeder Cyberangriff löst einen Notfall im Unternehmen aus, der für jeden erkennbar ist. In der Regel informiert Sie Ihre IT-Abteilung bzw. Ihr externer IT-Dienstleister, wenn sie den unbefugten Zugriff auf das Unternehmensnetzwerk bemerkt und sogar Daten abgeflossen sind.

Was sind die ersten Schritte, die ich als Geschäftsführer unternehmen sollte, wenn ich einen Datendiebstahl vermute?

Sofortmaßnahmen sind essentiell, sobald ein Datenklau erkannt wird. Unternehmen müssen schnell und effektiv handeln, um Schäden zu reduzieren und ihre Kunden zu schützen. Zunächst muss analysiert werden, welche Daten und Systeme betroffen sind, bevor angemessene und wirksame technische sowie organisatorische Maßnahmen zur Abwehr, Wiederherstellung und Beweissicherung ergriffen werden können. Wir koordinieren notwendige Maßnahmen der IT-Forensik.

Wir stehen Ihnen auch weiterhin zur Seite, um Ihr Unternehmen bei der Erstattung einer Strafanzeige zu unterstützen, die Meldepflichten gegenüber den verschiedenen Aufsichtsbehörden und Versicherungen einzuhalten und die richtige Krisenkommunikation zu finden.

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat mein Unternehmen, wenn sensible Kundendaten gestohlen wurden?

Ihr Unternehmen ist Opfer einer Straftat geworden. Wenn Sie eine Strafanzeige erstatten, klären die Ermittlungsbehörden den Sachverhalt auf. Die Identifizierung, Verurteilung und Bestrafung der Täter ist eine staatliche Aufgabe. Mit Ihren Angaben unterstützen Sie die Ermittlungsbehörden bei deren Aufgabenerfüllung.

Bin ich als Geschäftsführer verantwortlich, wenn es in meinem Unternehmen zu einem Datendiebstahl kommt?

Nach der DSGVO sind die Datenschutz-Verantwortlichen zur Wahrung der Integrität und Vertraulichkeit personenbezogener Daten verpflichtet. Sie müssen den Schutz vor unbefugter Verarbeitung sowie vor Verlust, Zerstörung oder Schädigung gewährleisten. Vorgeschrieben werden sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen zur Prävention von Cyberangriffen. Verstößt die Geschäftsleitung gegen ihre Pflicht, die IT-Sicherheit des Unternehmens zu gewährleisten, kann die Aufsichtsbehörde ein Bußgeld gegen das Unternehmen verhängen, welches bis zu 2 % des Jahresumsatzes beträgt. Wir vertreten Ihr Unternehmen in einem Verfahren der Aufsichtsbehörde und vor Gericht.

Im Zuge der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland wird zudem die persönliche Haftung der Geschäftsleitung eingeführt für den Fall, dass diese ihren IT-Sicherheitspflichten nicht nachkommt. Wir bauen mit Ihnen ein Informationssicherheit Management-System in Ihrem Unternehmen auf.

Wie kann ich mich als Unternehmen vor Datendiebstahl schützen?

Indem Sie diese Maßnahmen umsetzen und eine Sicherheitskultur in Ihrem Unternehmen etablieren, können Sie das Risiko von Datenklau minimieren und sowohl Ihre eigenen Daten als auch die Ihrer Kunden schützen. Die wichtigsten technischen und organisatorischen Maßnahmen sind:

  • Patch-Management, damit Betriebssystem und Software regelmäßig aktualisiert werden,
  • Account-Management zur Einschränkung und Kontrolle der Nutzerberechtigungen sowie zur Passwortsicherheit,
  • Regelmäßige Backups, die auch offline vorliegen,
  • Logging-Policy zur Rekonstruktion und Beweissicherung bei der Aufklärung von Cybersicherheitsvorfällen,
  • Aufstellen eines Notfallplans für den Fall eines Cyberangriffs,
  • Richtlinien und Schulungen zum Umgang der Mitarbeiter mit der IT-Infrastruktur, um Social Engineering zu begegnen.

Welche Behörden müssen bei einem Datendiebstahl informiert werden?

Tsambikakis & Partner erstattet Strafanzeige beim Landeskriminalamt.

Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen eine Meldepflicht gegenüber dem Landesdatenschutzbeauftragten und ggf. gegenüber den betroffenen Personen hat.

Wir prüfen außerdem, ob im Zuge der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland für Ihre Einrichtung Pflichten gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entstehen.

Tsambikakis & Partner informiert schließlich Ihre Cyber-Versicherung, um Maßnahmen abzustimmen und Pflichten des Versicherungsnehmers zur Schadensminderung einzuhalten.

 


Kontaktieren Sie uns:

 Diana Nadeborn Diana Nadeborn