Mitte Januar berichteten diverse Medien, dass das Bundesgesundheitsministerium bundesweit bei mehr als 25 Staatsanwaltschaften Strafanzeigen gegen Apotheker erstattet habe. Die Apotheker stünden im Verdacht, Paxlovid® illegal weiterveräußert zu haben insbesondere ins Ausland – insbesondere ins Ausland. Bspw. habe man für eine Packung Paxlovid® auf dem chinesischen Schwarzmarkt bis zu 2.000 EUR erhalten können. Bedenkt man, dass Apotheker das Medikament hierzulande kostenlos bezogen haben, ergäbe dies eine beträchtliche Gewinnspanne. Diese Vorwurfslage weckt Erinnerungen an den illegalen Handel mit Corona-Impfstoff-Dosen, der die Strafjustiz ebenfalls umfangreich beschäftigt hat.
Die meisten der gegen die Apotheker eingeleiteten Ermittlungsverfahren dauern noch an. Eine erste Anklage ist allerdings schon bekannt: Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat eine Apothekerin angeklagt, der sie vorwirft, insgesamt 1393 Einheiten Paxlovid® ins Ausland verkauft zu haben. Hierdurch sei ein Schaden von mehr als 900.000 EUR entstanden.
Unsere Rechtsanwälte Prof. Dr. Michael Tsambikakis und Dr. Markus Gierok haben die Berichte für Apotheke Adhoc kommentiert und erste Tipps gegeben, wie sich Apotheker auf etwaige Durchsuchungen vorbereiten können.
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