Die Bearbeitung medizinrechtlicher Mandate ohne grundlegende strafrechtliche Kenntnisse ist kaum noch möglich. Vielfach knüpft sich an die Verletzung einer medizinrechtlichen Vorschrift – unmittelbar oder mittelbar – eine Strafandrohung. Dies gilt in besonderem Maße für das Medizinwirtschaftsstraft, bspw. für den medizinstrafrechtlichen Klassiker des Abrechnungsbetrugs (§ 263 Abs. 1 StGB) oder die immer noch verhältnismäßig jungen Straftatbestände der Korruption im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB). Insbesondere das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in den letzten Jahren zahlreiche wegweisende Entscheidungen zu diesen Korruptionstatbeständen getroffen, die versierte Medizinrechtler im Blick haben sollten.
Besonders präsent war das Medizinstrafrecht zudem während der Corona-Pandemie: Themen wie Abrechnungsbetrug in Testzentren, Fälschung von Impfausweisen und Testzertifikaten sowie potenzielle Triage-Situationen dominierten nicht nur monatelang die Berichterstattung, sondern beschäftig(t)en ebenso den Gesetzgeber und Gerichte.
Spannende Entwicklungen gibt es auch darüber hinaus: So ist die rechtspolitische Diskussion über die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in vollem Gange. Die Einigung auf eine gesetzliche Regelung der geschäftsmäßigen Sterbehilfe lässt weiter auf sich warten.
Hierzu und zu weiteren spannenden Facetten des Medizinstrafrechts doziert Rechtsanwalt Dr. Markus Gierok aus der Sozietät Tsambikakis & Partner in dem Update Medizinstrafrecht.
Veranstaltungsort:
Online
Referenten:
Dr. Markus Gierok
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