Nahezu jedes Strafverfahren im Jahr 2025 weist digitale Bezüge auf. Digitale Spuren bieten den Ermittlungsbehörden eine Bandbreite an Aufklärungsansätzen: Per Messenger geführte Kommunikation, punktgenaue geographische Aufenthaltsdaten oder Bewegungsprofile aus vernetzten Fahrzeugen.
Und auch mit der OSINT-Recherche verlagern sich große Teile der klassischen Ermittlungsarbeit ins Internet. Die Daten können beim Beschuldigten und beim Diensteanbieter oder einem anderen Dritten gespeichert sein, so dass Zugriffsmöglichkeiten mit und ohne Kenntnis des Beschuldigten bestehen.
Das Seminar gibt einen Überblick, mit welchen IT-Ermittlungsmaßnahmen die Ermittlungsbehörden Daten als digitale Beweismittel für ein Strafverfahren erheben können und wo ihre Ermittlungsbefugnisse enden.
Denn nicht alles, was technisch möglich ist, ist rechtlich erlaubt.
Veranstaltungsort:
Hamburgischer Anwaltverein
Referenten:
RAin Diana Nadeborn
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Hamburgischer Anwaltverein