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Veranstaltungen Medizinstrafrecht   

6. Medizinstrafrechtsabend

   
Datum: 10.11.2020

In einem aufsehenerregenden Urteil Anfang des Jahres erklärte das Bundesverfassungsgericht § 217 StGB, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellte, für verfassungswidrig. Die Norm schränke das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsreicht fließende Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben in unverhältnismäßiger Weise ein. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der 6. Medizinstrafrechtsabend mit Realität und Zukunft der aktiven Sterbehilfe in Deutschland. Nachdem bereits zuvor die indirekte Sterbehilfe und der aktive Behandlungsabbruch von den obersten Gerichten ausdrücklich als zulässig erachtet wurden, will die Kurztagung der Frage nachgehen, ob das Verbot der aktiven Sterbehilfe insbesondere durch das Tötungstabu des § 216 StGB weiterhin legitimiert werden kann. 

Die Tagung wird vom WisteV-Arbeitskreis Medizinstrafrecht, dem Institut für Medizinrecht sowie dem Wirtschaftsstrafrechtlichen Gesprächskreises der Bucerius Law School und von der medstra veranstaltet. Die Veranstaltung ist zugleich die Herbsttagung des Institutes für Medizinrecht. Aufgrund der aktuellen Lage wird die Veranstaltung voraussichtlich über einen Online-Streaming-Dienst stattfinden. Hierdurch wird indes einem größeren Kreis die Teilnahme ermöglicht. Eine Anmeldung ist bis zum 03.11.2020 möglich.


Veranstaltungsort:
Hamburg

Referenten:
Prof. Dr. iur. Karsten Gaede
Prof. Dr. med. Lukas Radbruch
Prof. Dr. iur. Henning Rosenau
Prof. Dr. iur. Michael Lindemann
Wiss. Mit. Dr. Franziska Huber
Prof. Dr. Michael Tsambikakis