7. Oktober 2021
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Dr. Karolina Kessler
Im Fall der Übergangsgelder an Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin hat der 5. Strafsenat des BGH die Rechtsprechung zur sogenannten Haushaltsuntreue bestätigt. Demnach entspricht die Gewährung von Zahlungen ohne Gegenleistung nicht dem „Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit“.
In der aktuellen Ausgabe der ZWH ordnet Dr. Karolina Kessler in ihrer Anmerkung das Urteil vom 24.11.2020 – 5 StR 553/19 ein und zeigt zugleich die notwendige Beschränkung des weiten Untreuetatbestandes auch in diesem Bereich auf.
Den gesamten Beitrag von Dr. Karolina Kessler finden Sie in der ZWH, Ausgabe 9 | 2021, S. 250.
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