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Krisenmanagement Corona

   
18. März 2020

Die Corona-Krise stellt sowohl Einzelpersonen also auch Unternehmen vor neue Probleme. Hingegen werden alte Probleme, wie ein anhängiges Strafverfahren, nicht beseitigt. Die Rechtspflege ist zwar eingeschränkt, aber nicht erlegen, insofern werden Strafverfahren, insbesondere Haftsachen weiter bearbeitet und von den Strafbehörden gesetzten Fristen ist weiterhin Folge zu leisten. Unternehmen sind an mehreren Fronten betroffen, etwa in Bezug auf die Mitarbeiter, Abnehmer und Behörden. Unternehmen der Gesundheitsbranche sind verstärkt dem Coronavirus ausgesetzt, sollen doch Krankenhäuser und Ärzte die Krankenversorgung weiterhin sicherstellen und zugleich die Corona-Behandlungsfälle versorgen. Es rücken vor allem folgende Themen in den Fokus:

  • Strafrecht (z. B. Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz)
  • Arbeitsrecht (z.B. Kurzarbeit)
  • Arzthaftung (z. B. Haftung bei Infektion von Patienten durch Corona-infiziertes Personal im Krankenhaus)
  • Infektionsschutzrecht (z. B. Entschädigungen, Tätigkeitsverbot, Verstöße gegen behördliche Anordnungen)
  • Insolvenzrecht (z. B. Aussetzung der Insolvenzantragspflicht)
  • Compliance (z. B. Beachtung der wichtigsten Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes und der Hygiene)
  • Steuerrecht (z. B. Stundung von Steuerschulden durch Finanzbehörden, Verzicht auf Säumniszuschläge)

Wir stehen Ihnen hierbei – auch während der Corona-Krise – gern mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Sie bei Anträgen!

E: mail@tsambikakis.com
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In Notfällen: +49 160 239 1412

Wertvolle Links zu einigen Fragen rund um die Corona-Krise finden Sie rechts.

Weitere Informationen:
Informationen zur Kurzzeitarbeit
Informationen zum Tätigkeitsverbot
Informationen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen
Informationen zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Informationen zur Stundung von Steuerschulden