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Hinweisgeberschutzgesetz ab 2.7.2023 in Kraft

   
2. Juni 2023

Mit mehr als eineinhalb Jahren Verspätung setzt die Bundesregierung nun die sog. EU-Whistleblower-Richtlinie um. Am 2.7.2023 tritt das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Unternehmen mit 250 und mehr Mitarbeitenden müssen dann interne Meldestellen vorhalten, die Hinweise auf Straftaten sowie zahlreiche Ordnungswidrigkeiten und weitere Rechtsverstöße entgegennehmen und bearbeiten. Die interne Meldestelle ist verpflichtet, die erforderlichen Folgemaßnahmen auf den Weg zu bringen und hinweisgebenden Personen über den Abschluss des Verfahrens zu berichten. Wenn keine interne Meldestelle eingerichtet und betrieben wird, kann dies mit einem Bußgeld bis zu 20.000 EUR geahndet werden.

Für kleine Unternehmen (50 bis 249 Mitarbeitende) tritt das Hinweisgeberschutzgesetz wenig später zum 17.12.2023 in Kraft. Und nur diese kleinen Unternehmen haben die Möglichkeit, Ressourcen zu bündeln und gemeinsame Meldestellen einzurichten. Konzerne und andere Verbünde hingegen müssen für alle Unternehmen/Einrichtungen separate Meldestellen mit jeweils eigenen Mitarbeitenden errichten. Dies umzusetzen ist ein organisatorischer Kraftakt und eine personaltechnische Herausforderung. Denn die Meldestellen dürfen nur mit Mitarbeitenden besetzt werden, die fachlich und persönlich in der Lage sind, die gesetzlich geforderten Aufgaben zu übernehmen.

Interne Meldestellen können aber auf externe Dienstleister ausgelagert werden. Dann werden alle Aufgaben, die das Hinweisgeberschutzgesetz vorsieht, auf den externen Dienstleister verlagert. Tsambikakis & Partner hat hierzu ein flexibles System entwickelt, das zahlreiche Vorteile bündelt:

  • Das Tsambikakis Hinweisgebersystem kann binnen weniger Tage eingerichtet werden, weil keine Software installiert werden muss.
  • Keine Vertragsbindung: Das Mandatsverhältnis kann jederzeit beendet werden.
  • Wir errichten die Meldestelle auf Wunsch parallel für alle Einrichtungen/Gesellschaften eines Verbunds/Konzerns (one face to the customer).
  • Mitbestimmungsfrei: Das Tsambikakis Hinweisgebersystem muss nicht durch den Betriebsrat.
  • Anonyme Kommunikation: Zentraler Bestandteil des Hinweisgebersystems ist unser Web-Portal, über das wir mit hinweisgebenden Personen auch anonym kommunizieren können.
  • Sensible Hinweise befinden sich nicht auf Ihren Rechnern, sondern bei uns.
  • Neben geringen Pauschalkosten für Einrichtung und Betrieb zahlen Sie nur den tatsächlich entstehenden Aufwand, wenn Hinweise eingehen und bearbeitet werden.

Für Unternehmen der Gesundheitsbranche haben wir gemeinsam mit der auf Medizinrecht spezialisierten Kanzlei medlegal ein eigenständiges Hinweisgebersystem entwickelt. So können Hinweise in Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeeinrichtungen, Pflegediensten, MVZ usw. mit dem Wissen und der Erfahrung zweier renommierter Kanzleien bearbeitet werden.

Auf unser Hinweisgebersystem vertrauen schon heute oberste Bundesbehörden, zahlreiche Krankenhäuser und Wohlfahrtsverbände. Im persönlichen Gespräch benennen wir gerne Referenzen.


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 Volker Ettwig Volker Ettwig
Weitere Informationen:
Hinweisgebersystem fürs Gesundheitswesen