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Aktuelles Aktuelles Medizinstrafrecht   

Reform der §§ 218 ff. StGB gescheitert

   
13. Februar 2025

Die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs noch in dieser Wahlperiode ist endgültig gescheitert. Anfang dieser Woche beschäftigte sich der Rechtsausschuss des Bundestags mit dem Entwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, zu dem eine Sachverständigenanhörung stattfand.

Der fraktionsübergreifende Gesetzesentwurf, der im Herbst auf Initiative von 328 Bundestagsabgeordneten eingereicht wurde, sieht vor, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche legalisiert werden und die dreitägige Wartezeit zwischen Beratung und Abbruch entfällt. Zudem sollen die Kosten für eine Abtreibung künftig von den Krankenkassen getragen werden.

Im Rechtsausschuss erhielten Sachverständige aus verschiedenen Bereichen in einer dreistündigen Anhörung die Gelegenheit, ihre Einschätzung zum Gesetzesvorhaben abzugeben. Das Gesetzesvorhaben zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs bot unter den Experten und Expertinnen erhebliches Diskussionspotenzial. Streitstoff war einerseits die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs an sich unter rechts-, frauen- und gesundheitspolitischen Aspekten, aber auch die Frage, ob dieser Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen sein sollte. Thematisiert wurde zum anderen die Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs: Einige Sachverständige betrachteten die geplanten Änderungen des § 218 StGB im Hinblick auf den Schutz des ungeborenen Lebens als verfassungswidrig, während andere sie als verfassungsrechtlich zulässig und sogar notwendig erachteten, um eine bessere Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen zu gewährleisten.

Der Rechtsausschuss entschied schließlich, keine Abstimmung über den Entwurf im Bundestag zu ermöglichen. Für die dafür erforderliche Sondersitzung des Plenums gab es keine Mehrheit. Sorge bestand vor allem, dass es dort zu einer „Zufallsmehrheit“ mit der AfD hätte kommen können.

Abermals ist somit die strafrechtliche Reform von Schwangerschaftsabbrüchen gescheitert. Damit bleibt ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig. Bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist er jedoch straffrei. Es bleibt abzuwarten, ob es nach den Neuwahlen am 23.2.2025 zeitnah zu einer gesetzlichen Neuregelung kommt.

Für alle Fragen zur aktuellen und ggf. künftigen Rechtslage und für eine Beratung zu medizinstrafrechtlichen Fragestellungen stehen Ihnen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.


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