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Aktuelles Aktuelles Medizinstrafrecht  

ÄK-Präsident dringt auf Reform der Sterbehilfe

 
6. Januar 2026

Durch den begleiteten Suizid der bekannten Kessler-Zwillinge erhielt die Sterbehilfe erst kürzlich wieder mediale Aufmerksamkeit. Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, erinnerte in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland an die nach wie vor dringend notwendige gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe. Er wies darauf hin, dass der derzeitige Zustand sowohl für Menschen mit Suizidgedanken als auch für Medizinerinnen und Mediziner problematisch sei. Neben der Entwicklung eines geeigneten präventiven Konzepts bedürfe es eines Gesetzes, das einer kommerziell geprägten Suizidhilfe wirksam entgegentrete (zum Interview: https://www.rnd.de/politik/aerztepraesident-reinhardt-die-hohe-zahl-der-arztkontakte-kann-nicht-allein-mit-dem-verhalten-der-MEOYZYAP3BAJRG2AKKMKMQ3TAE.html).

Nachdem das BVerfG 2020 die Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung nach §217StGB a.F. für nichtig erklärt und gleichzeitig ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitet hatte (Urt. v. 26.2.2020 – 2 BvR 2347/15 u.a.), bemühten sich 2022 mehrere fraktionsübergreifende Gruppen um eine Reform der Sterbehilfe. Im Juli 2023 stimmte der Bundestag dann über die Vorschläge zweier Abgeordnetengruppen ab. Beide Entwürfe verfehlten die erforderliche Mehrheit.

Die gesetzgeberischen Entwicklungen seit diesem Scheitern bleiben überschaubar. Auf Nachfrage eines Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion im August 2023, ob und in welchem Rahmen die damalige Ampel-Regierung beabsichtige, die ärztliche Verschreibung einer tödlichen Dosis des Medikaments Pentobarbital zur Ermöglichung eines Suizidwunsches zuzulassen, teilte diese mit, eine solche Möglichkeit durch das Bundesgesundheitsministerium prüfen zu lassen. Im Übrigen blieben aber neue Anträge im Rahmen der parlamentarischen Diskussion abzuwarten (BT-Drs. 20/8008).

Nach Angaben des SPD-Abgeordneten Lars Castellucci, der bereits an einem der beiden abgelehnten Entwürfe beteiligt war, arbeitet eine überfraktionelle Gruppe derzeit an einem neuen Anlauf, einen mehrheitsfähigen Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen. Wann genau das sein wird, bleibt offen. Bis dahin bleibt der assistierte Suizid für Ärztinnen und Ärzte eine gefährliche Grauzone.

Bei Fragen rund um das Medizinstrafrecht stehen Ihnen die Anwältinnen und Anwälte von Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB gerne zur Verfügung.