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Aktuelles zum Hinweisgeberschutzgesetz

   
26. Oktober 2023

Seit dem 2.7.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz bereits für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern in Kraft. Das Gesetz verpflichtet die Unternehmen, eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben, die Hinweise von Mitarbeitern über Straftaten, zahlreiche Ordnungswidrigkeiten sowie gegen diverse sonstige Verstöße auf Bundes- und Länderebene entgegennehmen. Der Katalog meldefähiger Verstöße ist umfangreich. Nun tritt am 17.12.2023 die zweite Stufe des Hinweisgeberschutzgesetzes in Kraft: Dann müssen auch kleinere Unternehmen von 50 bis 249 Mitarbeitern eine Meldestelle einrichten und betreiben. Und schon ab dem 1.12.2023 liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn verpflichtete Unternehmen keine Meldestelle eingerichtet haben und betreiben. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld bis zu 20.000 EUR geahndet werden.

Es ist die Zeit gekommen, um zu handeln! Die interne Meldestelle kann von den Unternehmen selbst mit eigenen Mitarbeitern betrieben werden oder auf einen externen Dienstleister ausgelagert werden. Betreibt man die Meldestelle mit eigenen Mitarbeitern ist zu beachten, dass Tochtergesellschaften in der Regel nicht mit erfasst werden können. Nur wenn alle Unternehmen einer Gruppe jeweils weniger als 250 Mitarbeiter haben, dürfen sie ihre Meldestellen zusammenfassen. In allen anderen Fällen müssen die Unternehmen eigene Meldestellen errichten. Das ist personalintensiv und zugleich mit erheblichem organisatorischen Aufwand verbunden. Hinzu kommt, dass es oftmals schwierig ist, geeignete Mitarbeiter zu finden, die diese Aufgabe zusätzlich übernehmen wollen.

Die Alternative ist die Auslagerung der internen Meldestelle auf einen externen Dienstleister. Dafür haben wir das Tsambikakis Hinweisgeber-System entwickelt, das wir bereits seit 2021 erfolgreich betreiben. Unsere Mandanten sind große wie kleinere Unternehmen, Wohlfahrtsverbände und oberste Bundesbehörden. Diese Merkmale machen das Tsambikakis Hinweisgeber-System erfolgreich:

  • Wir betreiben ein eigenständiges Webportal, über das wir mit hinweisgebenden Personen auch anonym kommunizieren können.
  • In die IT-Systeme unserer Mandanten wird keine Software implementiert. Daher sind Einrichtung und Betrieb des Tsambikakis Hinweisgeber-Systems mitbestimmungsfrei. Dadurch ist auch eine kurzfristige Einrichtung des Tsambikakis Hinweisgeber-Systems möglich.
  • Wir bestellen uns in Konzernen und sonstigen Gruppen parallel für alle zugehörigen Gesellschaften. Das befreit die Unternehmen von der Pflicht, getrennte Meldestellen vorzuhalten.
  • Wir dokumentieren alle Hinweise und den Umgang damit in unserer elektronischen Anwaltsakte. Sensible Informationen werden also außerhalb des Unternehmens gespeichert.
  • Bei uns gibt es keine Vertragsbindung. Das Mandat zum Tsambikakis Hinweisgeber-Systeme kann jederzeit gekündigt werden.

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 Volker Ettwig Volker Ettwig