Am 1.1.2022 ist das neue Lobbyregistergesetz (LobbyRG) in Kraft getreten. In das Lobbyregister müssen sich alle natürlichen Personen und Organisationen eintragen, die Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen, um Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen, oder die solche Tätigkeiten in Auftrag geben, wenn ihre Tätigkeit eine im Gesetz definierte Erheblichkeitsschwelle überschreitet. Ausnahmen von der Eintragungspflicht gibt es nur wenige.
Registrierungen müssen bis zum 28.2.2022 erfolgen. Wer sich trotz bestehender Pflicht nicht einträgt bzw. unrichtig, unvollständig oder nicht rechtzeitig einträgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert eine Geldbuße bis zu 50.000 EUR. Weitere Nebenfolgen, wie z.B. eine Zugangssperre zum Deutschen Bundestag, können verhängt werden. Danach ist das Lobbyregister aktuell zu halten.
Gleichzeitig ist das Registrierungsverfahren komplex und mit einigen Fallstricken versehen. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass alle Eintragungen jederzeit nachvollziehbar und ordentlich dokumentiert erfolgen.
Wenn Sie mehr zum Thema Lobbyregister und zu den Eintragungspflichten erfahren möchten, dann melden Sie sich zu unserer kostenlosen Informationsveranstaltung an. Unser Webinar
Das neue Lobbyregister | Anforderungen | Lösungen
findet am 1.2.2022 um 11:00 Uhr statt. Das Webinar dauert ca. 30 Minuten.
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