Expertise
Dr. Daphne Petry, LL.M. (Canterbury) verfügt über mehrjährige Erfahrung in der Beratung und Verteidigung von Unternehmen und von Individualpersonen im Wirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht, in der Compliance und bei Internal Investigations. Vor ihrer Tätigkeit bei Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte in Köln war sie einige Jahre in einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig, wo sie u.a. besondere Erfahrung im Umgang von grenzüberschreitenden Mandaten sammeln konnte.
Frau Dr. Petry zeichnet sich dadurch aus, dass sie ihre Mandanten umfassend beim Krisenmanagement unterstützt: Neben der allgemeinen Strafverteidigung umfasst dies die (interne und externe) Krisenkommunikation, das Beistehen bei Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen und Vernehmungen sowie Präventionsberatung. Sie überprüft und optimiert bereits bestehende Prozesse zur Vermeidung weiterer Krisen.
Besondere Qualifikationen
- Promotion mit einer Dissertation im Strafrecht
- Master of Laws (LL.M.) mit Schwerpunkt im Medizinrecht an der University of Kent, Canterbury
- Mehrjährige Tätigkeit als Rechtsanwältin in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Internal Investigations
- Mehrjährige Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Straf- und Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht sowie Strafrechtsvergleichung der Universität Osnabrück
Veröffentlichungen
Aktuelle Auswahl der Veröffentlichungen:
NomosKommentar Medizinstrafrecht | Nomos | 2023
Tsambikakis/Rostalski (Hrsg.), unter Mitarbeit von Kessler und Petry
ISBN 978-3-8487-4399-5
Neue Sanktionstatbestände für In-vitro-Diagnostika | medstra | 2022
Petry / Gierok
S. 350 ff.
Kommentierung zu Körperverletzungsdelikten (zusammen mit Zöller) | C.F. Müller | 2020, 3. Auflage
in: Leipold / Tsambikakis / Zöller (Hrsg.), AnwaltKommentar StGB
Petry
ISBN 978-3-8114-0643-8
AnwaltKommentar StGB | C.F. Müller | 2020, 3. Auflage
Leipold / Tsambikakis / Zöller (Hrsg.)
ISBN 978-3-8114-0643-8
Anm. zu BGH 3. Strafsenat, Urt. v. 28.07.2016 – 3 StR 25/16 | jurisPR-Compl | 2017
Keine Anwendung des Doppelbestrafungsverbots bei Verfahrensbeendigung wegen zu langer Dauer des Ermittlungsverfahrens
Nolte / Petry
1/2017 Anm. 2
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Aktuelles
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