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Aktuelles Aktuelles Medizinstrafrecht   

Honorarärzte für versicherungspflichtig erklärt

   
6. Juni 2019

Das Bundessozialgericht hatte am 04.06.2019 über mehrere Revisionsverfahren zur Sozialversicherungspflicht von Honorarärzten zu entscheiden. Das Gericht hat in allen Fällen die Sozialversicherungspflicht bejaht. Nähere Einzelheiten finden Sie im Beitrag von Rechtsanwalt Volker Ettwig in der Zeitschrift KU-Gesundheitsmanagement. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen usw., die bisher Honorarärzte oder nichtärztliche Honorarkräfte eingesetzt haben, sollten ihr Handeln umgehend auf den Prüfstand stellen. Jetzt müssen notwendige Vorkehrungen getroffen werden! Denn bei fortdauerndem Einsatz von Honorarkräften ist nicht nur mit Nachforderungen von Sozialversicherungsträgern und Finanzämtern zu rechnen. Es drohen zusätzlich strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Verstößen die Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuern, aber auch wegen Verstößen gegen arbeitsstrafrechtliche Vorschriften.

Das gilt nicht nur für Honorarärzte. Für alle Solo-Selbständigen gelten die jetzt aufgestellten strengen Abgrenzungskriterien. Betroffen sind selbständige IT-Experten, freiberufliche Journalisten, Paketdienste, Fahrradkuriere, Regalauffüller usw. Wenn Sie Fragen zum Einsatz von Honorarärzten oder sonstigen Solo-Selbständigen haben, kommen Sie gerne auf uns zu.

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