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Der Umgang mit Frühwarnzeichen für Tötungsdelikte

   
2. Februar 2023

Tötungsdelikte können grundsätzlich jedes Heim und jede Klinik treffen. Ein besonders erschütterndes und mahnendes Beispiel sind die Vorgänge rund um den Pfleger Niels H. Wenn es zu Tötungen kommt, ist eine zeitnahe Aufklärung geboten. Ein zügiges Handeln bei Vermutung oder gar Kenntnis eines Tötungsdelikts kann weitere Tötungen verhindern. Bei Aufklärung durch die Ermittlungsbehörden vergehen zwischen dem ersten Verdachtsmoment und der Aufklärung regelmäßig viele Jahre.

Bevor ein Tötungsdelikt stattfindet, gibt es oftmals schon im Vorfeld Auffälligkeiten, die andere Mitarbeiter in den betroffenen Heimen und Kliniken bemerken. Dabei fallen potenzielle künftige Täter häufig durch Persönlichkeitsveränderungen auf. So kann es zu einer zunehmenden Verrohung ihrer Sprache mit einem zynisch-abwertenden Ton, aggressiven Ausbrüchen und/oder fortschreitendem sozialen Rückzug kommen.

Nicht nur im Kreis der Mitarbeiter gibt es Warnsignale, sondern diese können auch in Auffälligkeiten im Behandlungsablauf bestehen. Etwa wenn sich während der Dienstzeit eines Mitarbeiters vermehrt – insbesondere unerwartete – Todesfälle ereignen oder sich in dem Heim bzw. der Klinik ein gesteigerter Medikamentenverbrauch zeigt. Daher ist es zweckmäßig, die Mitarbeiter schon möglichst früh für solche Warnsignale, bestenfalls bereits in der Ausbildung, zu sensibilisieren.

In der Praxis kommt es immer wieder zu Tötungsdelikten, obwohl Mitarbeiter aufgrund der genannten Auffälligkeiten frühzeitig Verdacht geschöpft haben. Um zu vermeiden, dass diese ihren Verdacht nicht äußern, ist es wichtig, ein Betriebsklima zu schaffen, in dem Verdachtsmomente offen angesprochen werden können. So lässt sich einem fehlenden Aufklärungswillen begegnen, der einerseits in der Angst des jeweiligen Mitarbeiters vor persönlichen Konsequenzen begründet sein kann, andererseits aber auch in der Sorge um den Ruf und das öffentliche Ansehen des jeweiligen Heimes bzw. der jeweiligen Klinik.

Eine Möglichkeit, diese Hindernisse effektiv auszuräumen, besteht in der Einrichtung eines Hinweisgeber-Systems. Dazu wird eine Meldestelle eingerichtet, bei der Mitarbeiter offen oder anonym Hinweise abgeben können. Gerade die Möglichkeit zur anonymen Meldung kann maßgeblich dazu beitragen, die Hemmschwelle für die Verdachtsäußerung abzusenken.

Die Meldestellen können extern von Dritten bereitgestellt werden. Dazu bietet sich besonders das Tsambikakis Hinweisgeber-System an. Für die Bearbeitung von Hinweisen ist ein Prozessablauf etabliert, der eine schnelle, kompetente Reaktion gewährleistet. Nach Prüfung der Hinweise erstellt das Tsambikakis-Team eine Handlungsempfehlung, dokumentiert den Vorgang und unterrichtet die vom Heim bzw. der Klinik benannte Stelle. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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