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Corona-Bußgeldkatalog NRW

   
24. März 2020

Das Land NRW hat heute auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einen Bußgeldkatalog für Zuwiderhandlungen gegen die beschlossenen Kontaktbeschränkungen erlassen.

Demnach gilt Folgendes:

  • Öffentliche Ansammlungen von mehr als 2 Personen (sofern nicht durch Ausnahme gedeckt) – 200 € pro Beteiligter
  • Öffentliche Ansammlungen von mehr als 10 Personen  – Straftat (= Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren)
  • Grillen/Picknicken – 250 € pro Beteiligtem
  • Betrieb von Bars, Clubs, Diskotheken – 5.000 €
  • Betrieb von Restaurants, Cafes, Kneipen – 4.000 €
  • Betrieb von Spielhallen – 5.000 €
  • Betrieb von Fitness- oder Sonnenstudios – 5.000 €
  • Betrieb von Friseursalons, Kosmetikstudios – 2.000 €
  • Nichteinhaltung der Hygienevorschriften – 1.000 €
  • Unerlaubte Besuche in Krankenhäusern/Pflegeeinrichtungen – 200 € pro Besucher
  • Bei besonders schweren Verstößen verdoppeln sich die Bußgelder, im Wiederholungsfall können auch Bußgelder von bis zu 25.000 € verhängt werden.

Sind Sie betroffen oder haben Sie Fragen dazu, wir helfen direkt: mail@tsambikakis.com


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 Simone Lersch Simone Lersch Dr. Markus Gierok Dr. Markus Gierok